Jagdschein Erteilung Tagesjagdschein

    Jagdschein - Tagesjagdschein erstmalig beantragen

    Wenn Sie die Jagd ausüben möchten, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einen Tagesjagdschein von der zuständigen Behörde ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Wenn Sie die Jagd nicht regelmäßig ausüben möchten, dann können Sie einen Tagesjagdschein beantragen. 

    Online-Dienste

    Ausstellung eines Jagdscheins beantragen

    ID: L100012_284359278

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 15.03.2023 (von: Schaarschmidt, Christopher)

    Technisch geändert am 12.09.2023 (von: Heydecke, Martin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Einreichung des Jagdpachtvertrages

    ID: L100012_284191654

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 09.03.2023 (von: Schaarschmidt, Christopher)

    Technisch geändert am 12.09.2023 (von: Heydecke, Martin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 400 - Jagdscheinangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Farchauer Weg 7

    23909 Fredeburg

    Öffnungszeiten

    Eine persönliche Vorsprache ist nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Telefonisch sind wir für Sie wie folgt erreichbar: Dienstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Eine postalische Einreichung der Unterlagen (z.B. Jagdscheinverlängerung, Waffeneintragung,..) ist weiterhin möglich. Von Anfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir abzusehen. In der Zeit vom 16. bis 20. Dezember 2024 ist die Jagd- und Waffenbehörde nur eingeschränkt erreichbar. 21.08.2020 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04541 861-529

    E-Mail: richter@kreis-rz.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 05.02.2023 (von: Webservice, Kreis Herzogtum Lauenburg)

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Webservice, Kreis Herzogtum Lauenburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis
    • Zeugnis der Jägerprüfung
    • aktuelles Lichtbild
    • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

    Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • körperliche Eignung
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
    • bestandene Jägerprüfung

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.

    Fristen

    Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 04.07.2023 (von: Bergmann, Katina)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Jagdwesen, Jagderlaubnis, Jagen, Jagdpatent, Jagdlizenz, Jäger, jagdrechtliche Erlaubnis, Jägerei, Jagd, Jagdkarte, Jägerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)