• Wahlstorf (Landkreis Plön, Schleswig-Holstein)

Förderung der Prototypentwicklung digitaler Spiele beantragen – Modul 2

Wenn Sie ein Prototyp für ein digitales Spiel entwickeln möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für die Prototypenentwicklung des Spiels erhalten.

Beschreibung

Es werden kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein gefördert. Die Förderung von Spielen erfolgt unter kulturellen Kriterien (Kulturtest). Ein wesentlicher Anteil der kreativen Arbeiten im Rahmen des geplanten Förderprojektes (z. B. Konzeptentwicklung, Programmierung, Musikaufnahmen, Design) muss in Schleswig-Holstein stattfinden. Das geplante Spiel muss den Vorgaben des Jugendschutzes gerecht werden und eine Altersfreigabe durch eine anerkannte Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle (USK) erhalten bzw. erhalten haben.

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Förderung der Prototypentwicklung digitaler Spiele online beantragen – Modul 2

ID: L100012_287787553

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Version

Technisch erstellt am 03.07.2023

Technisch geändert am 03.07.2023

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH

Ansprechpartner

Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH

Adresse

Hausanschrift

Lorentzendamm 24

24103 Kiel

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 431 66666-0

Fax: +49 431 66666-767

E-Mail: info@wtsh.de

Version

Technisch erstellt am 13.07.2011

Technisch geändert am 10.09.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Handelsregisterauszug
  • Alternativ: Gewerbeanmeldung in Verbindung mit einer Kopie des Personalausweises der vertretungsberechtigten Person
  • Kulturtest
  • Anlage zu den Querschnittszielen (Scoring-Bogen)
  • Vorhabenbeschreibung
  • Konzept des Spiels
  • Nachweis, dass Projektmitarbeitende im Unternehmen angestellt sind (z. B. Arbeitsverträge)
  • Qualifikationsnachweise aller Projektmitarbeitenden
  • Datenschutzrechtliche Aufklärung
     

Voraussetzungen

  • Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Unternehmenssitz/ -betriebsstätte muss in Schleswig-Holstein liegen.
  • Das antragstellende Unternehmen muss ein kleines oder mittleres Unternehmen sein.
  • Für das beantragte Vorhaben dürfen keine anderen Förderprogramme des Bundes (insbesondere die Computerspieleförderung) oder der Europäischen Union (EU) in Anspruch genommen werden.
  • Das geplante Vorhaben muss den Vorgaben des Jugendschutzes gerecht werden.
  • Der Kulturtest muss erfüllt sein.
  • Das Vorhaben muss einen Beitrag zu den Querschnittszielen (Gleichstellung, Nichtdiskriminierung und Nachhaltige Entwicklung) leisten.
  • Modul 1 des Förderprogramms muss bereits abgeschlossen sein oder es muss ein bestehendes Konzept vorgelegt werden.
     

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

- Widerspruch

Verfahrensablauf

  • Registrierung mit dem Unternehmenskonto des Landes
  • Erstellung und Einreichung des Antrages
  • Falls ein vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt wurde, wird schriftlich eine Zustimmung zum vorzeitigen Beginn ausgestellt. Daraufhin kann mit dem Projekt begonnen werden.
  • Finale Prüfung des Antrags durch die Bewilligungsstelle
  • Ausstellung eines Zuwendungsbescheides (bei positiver Prüfung)
  • Für die Erstattung der zuwendungsfähigen Ausgaben müssen die Belege und Nachweise vorgelegt werden.
  • Auszahlung der Fördermittel (in Teilbeträgen)
  • Einreichung des Verwendungsnachweises (Sachbericht; Nachweis der Projektausgaben)
  • Abschlussbescheid
     

Bearbeitungsdauer

4 bis 8 Wochen (Die Dauer ist abhängig von der Anzahl der eingehenden Anträge.)

Kosten

Verwaltungsgebühr kostenfrei

Weitere Informationen

Bemerkungen

Die im Antrag und in den sonstigen einzureichenden Unterlagen als subventionserheblich benannten Angaben sind subventionserheblich. Hierüber ist eine Erklärung im Rahmen der Antragstellung abzugeben. Ändern sich subventionserhebliche Tatsachen, ist dies der Bewilligungsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Bei vorsätzlichen oder leichtfertigen Falschangaben muss mit einer Strafverfolgung wegen Subventionsbetrugs gerechnet werden.


De-Minimis-Beihilfe
Die Zuwendung dieser Richtlinie ist eine De-minimis-Beihilfe. Die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200.000 Euro brutto nicht übersteigen. Der Dreijahreszeitraum ist fließend, d.h. bei jeder Neubewilligung einer De-minimis-Beihilfe ist die Gesamtsumme der im laufenden Steuerjahr sowie in den vorangegangen zwei Steuerjahren gewährten De-minimis-Beihilfe festzustellen.
 

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein am 06.06.2023

Version

Technisch erstellt am 21.06.2023

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

AR, Kreativwirtschaft, Serious Game, VR, KI, Prototypentwicklung, Virtual Reality, Augmented Reality, Games, Künstliche Intelligenz, Spiele

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020