Abweichen von Regelungen zur Ruhezeit Bewilligung

    Abweichende Ruhezeit beantragen

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen von arbeitszeitrechtlichen Vorschriften abweichende Ruhezeiten bewilligen lassen.

    Beschreibung

    Grundsätzlich haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren bewährten 8-Stunden-Tag. Nach Feierabend besteht Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Arbeitnehmende in Ihrem Unternehmen abweichende Ruhezeiten von arbeitszeitrechtlichen Vorschriften von der jeweils örtlich zuständigen Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes bewilligen lassen, und zwar:

    • bei Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft im öffentlichen Dienst, sofern besondere Umstände vorliegen, beispielsweise für Winterdienste, sowie
    • bei Schichtbetrieben zweimal innerhalb von 3 Wochen, um einen regelmäßigen wöchentlichen Schichtwechsel zu erreichen. Das gilt sowohl für die Ruhezeit nach der Werktags- als auch nach der Sonn- und Feiertagsarbeit.

    Die Ausnahme steht im pflichtgemäßen Ermessen. Sie haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung.

    Online-Dienst

    Abweichen von Regelungen zur Ruhezeit Bewilligung

    ID: L100012_287310572

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    Version

    Technisch erstellt am 20.06.2023 (von: Matschall, Celina)

    Technisch geändert am 20.06.2023 (von: Matschall, Celina)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Ansprechpartner

    Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Seekoppelweg 5a

    24113 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0431 220040-10(Zentrale)

    Fax: 0431 220040-650

    E-Mail: poststelle@arbeitsschutz.uk-nord.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 13.12.2010 (von: Susann Pierstorf)

    Technisch geändert am 25.10.2024 (von: Bergmann, Katina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Gefährdungsbeurteilung (insbesondere im Hinblick auf psychische Belastungen durch die abweichende Lage der Ruhezeit)
    • Stellungnahme der Betriebsärztin beziehungsweise des Betriebsarztes 
    • Stellungnahme des Personal- oder Betriebsrats (falls vorhanden) 
    • Nachweis, dass entweder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsvorsorge ein flexibler Einsatz der Arbeitnehmenden notwendig sein muss
    • Ablaufpläne für Nachtschichten, aus denen insbesondere auch die Pausenmöglichkeiten ersichtlich sind 
    • Nachweis, dass durch die abweichende Ruhezeit ein regelmäßiger wöchentlicher Schichtwechsel ermöglicht wird

    Die zuständige Aufsichtsbehörde kann bei Bedarf weitere Informationen und Unterlagen anfordern.

    Voraussetzungen

    • Die Arbeitnehmenden sind Beschäftigte mit Avrbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft im öffentlichen Dienst der Daseinsvorsorge oder der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder es liegt ein Schichtbetrieb vor.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 10.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 20.06.2023 (von: Bergmann, Katina)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Öffentlicher Dienst, öffentlicher Dienst, Ruhezeit, Wöchentliche Arbeitszeit, Wochenarbeitszeit, Arbeitszeitverlängerung, Arbeitszeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)