Abweichen von Regelungen zur Arbeitszeit Bewilligung

    Längere tägliche Arbeitszeit beantragen

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen eine längere tägliche Arbeitszeit bewilligen lassen.

    Beschreibung

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen eine Ausnahmebewilligung für längere tägliche Arbeitszeiten bewilligen lassen.
     
    Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.

    Eine Abweichung von den Regelungen zur Arbeitszeit ist möglich für: 

    • kontinuierliche Schichtbetriebe
    • Bau- und Montagestellen 
    • Saison- und Kampagnenbetriebe

    Für kontinuierliche Schichtbetriebe kann Ihnen eine längere tägliche Arbeitszeit bewilligt werden, um zusätzliche Freischichten zu erreichen. 

    Auch für Bau- und Montagestellen kann eine längere Arbeitszeit über 8 Stunden hinaus bewilligt werden.

    Bei Saison- und Kampagnenbetrieben können Ihnen für die Zeit der Saison oder Kampagne längere tägliche Arbeitszeiten bewilligt werden.

    Die Verlängerung der Arbeitszeit muss jeweils durch eine entsprechende Verkürzung zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.

    Aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind tägliche Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden grundsätzlich nicht zulässig.

    Die Ausnahmen stehen im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde.

    Sie haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung.

    Online-Dienst

    Längere tägliche Arbeitszeit online beantragen

    ID: L100012_287310571

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 20.06.2023

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Ansprechpartner

    Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Seekoppelweg 5a

    24113 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0431 220040-10(Zentrale)

    Fax: 0431 220040-650

    E-Mail: poststelle@arbeitsschutz.uk-nord.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 13.12.2010

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 10.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 20.06.2023

    Technisch geändert am 01.01.2025

    Stichwörter

    Arbeitszeitverlängerung, Arbeitsdauer, Wochenendarbeit, Wöchentliche Arbeitszeit, Arbeitszeit, Arbeit, Bewilligung, Arbeitsgenehmigung, Wochenarbeitszeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020