• Niendorf bei Berkenthin (Landkreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein)
Genehmigung für das Befahren von Gewässern, die nicht für die Schifffahrt bestimmt sind Erteilung

Genehmigung für das Befahren von nicht für die Schifffahrt bestimmten Gewässern beantragen

Wenn Sie Gewässer befahren wollen, die nicht für Motorfahrzeuge befahrbar sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen hierfür eine Genehmigung erhalten.

Beschreibung

Wenn Sie eine Genehmigung für das Befahren von Gewässern mit Motorfahrzeugen benötigen, die nicht für Schiffe befahrbar sind, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.

Online-Dienst

Ausnahmegenehmigung für Motorboote nach § 19 LWG

ID: L100012_287115673

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Version

Technisch erstellt am 14.06.2023

Technisch geändert am 18.07.2023

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

An die untere Wasserbehörde.

Ansprechpartner

Fachdienst 342 Wasserwirtschaft

Adresse

Hausanschrift

Barlachstraße 2

23909 Ratzeburg

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr ; Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 04541 888-465

E-Mail: gewaesserbewirtschaftung@kreis-rz.de

Kontaktperson

Version

Technisch erstellt am 16.02.2019

Technisch geändert am 26.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020

erforderliche Unterlagen

  • Angaben zur Person (Personalausweis, Bootsführerschein
  • Antriebsart des Bootes (Benzin oder Elektromotor)
  • Antriebsstärke des Bootes (PS/KW)
  • Angaben zum Gewässer, das befahren werden soll
  • Ggf. Schwerbehindertenausweis und Fischereischein

Voraussetzungen

Sie müssen berechtigt sein, ein Motorfahrzeug zu führen.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag bei Ihrer unteren Wasserbehörde.
  • Die Behörde prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid mit einer Ablehnung oder Genehmigung.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Kosten

Gebührenrahmen nach Tarifstelle 24.9 des Allgemeinen Gebührentarifs.: Verwaltungsgebühr ab 50,00 EUR bis 500,00 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

  • Auf die Erteilung der Genehmigung besteht kein Rechtsanspruch.
  • Sie benötigen keine Genehmigung für die Wahrnehmung von Aufgaben

    • der Gewässerunterhaltung
    • der Gewässeraufsicht
    • des gewässerkundlichen Messdienstes
    • der Fischereiaufsicht
    • des Rettungswesens
    • der Landespolizei
    • der Berufsfischerei.
  • Ebenfalls benötigen schwerbehinderte Menschen, die Inhaber oder Inhaberin eines Fischereischeins sind, für die Benutzung eines Fahrzeugs mit Elektromotor mit einer Leistung von bis zu 900 Watt keine Genehmigung.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur am 06.06.2023

Version

Technisch erstellt am 08.06.2023

Technisch geändert am 01.09.2024

Stichwörter

Gemeingebrauch, Genehmigung, Boot, Elektromotor, Schiff, Motorboot, Seen, Gewässer, See

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020