• Groß Sarau (Landkreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein)
Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke nach § 7b HwO Erteilung

Ausübungsberechtigung für Gesellen oder Gesellinnen und Facharbeiter oder Facharbeiterinnen mit qualifizierter Berufserfahrung

Wenn Sie eine Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Handwerk absolviert haben und qualifizierte Berufserfahrung haben, können Sie sich in den meisten zulassungspflichtigen Handwerken selbstständig machen oder eine Betriebsleiterfunktion ausüben.

Beschreibung

Wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolviert und einschlägige Berufserfahrung erworben hat, kann sich in vielen zulassungspflichtigen Handwerken selbständig machen oder eine Betriebsleiterfunktion ausüben. Die Berufsqualifikation muss in dem Handwerk erworben worden sein, das ausgeübt werden soll. Bei bestimmten Handwerken genügt es, wenn die Berufsqualifikation in einem mit ihm verwandten Handwerk erworben wurde, was sich der Verordnung über verwandte Handwerke entnehmen lässt.

Neben einer Gesellen- oder Abschlussprüfung ist zudem der Nachweis einschlägiger Berufserfahrung erforderlich, die nach der Ausbildung erworben sein muss. Erforderlich ist eine mindestens sechsjährige Berufserfahrung, davon mindestens vier Jahre in leitender Stellung. Eine leitende Stellung ist dann anzunehmen, wenn der betreffenden Person eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnisse in einem Betrieb oder einem wesentlichen Betriebsteil übertragen wurden, was durch Arbeitszeugnisse, Stellenbeschreibungen oder in anderer geeigneter Weise zu belegen ist. Die Erteilung einer Ausübungsberechtigung für Gesellen oder Gesellinnen mit qualifizierter Berufserfahrung kommt nicht für Schornsteinfeger und Gesundheitshandwerke (Augenoptiker, Hörakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher, Zahntechniker) in Betracht.

zuständige Stelle

Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt. Ist dieser Unternehmenssitz noch nicht bestimmt, so ist die Handwerkskammer zuständig, in deren Bezirk der Antragstellerwohnsitz liegt.

Ansprechpartner

Handwerkskammer Lübeck

Aktuelles

Die Handwerkskammer Lübeck vertritt die Interessen von rund 20.000 Mitgliedsbetrieben im südlichen Schleswig-Holstein. Als zertifiziertes Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum sind wir der Ansprechpartner für alle Handwerksfragen und führender Anbieter handwerksbezogener Aus-, Fort- und Weiterbildungslehrgänge. Nutzen Sie unser Beratungs- und Dienstleistungsangebot.

Adresse

Hausanschrift

Breite Str. 10/12

23552 Lübeck

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Ansprechpartner in den Fachabteilungen Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr Zentrale Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr ; Ansprechpartner in den Fachabteilungen Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr Zentrale Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 451 1506-0

Fax: +49 451 1506-180

E-Mail: info@hwk-luebeck.de

De-Mail: info@hwk-luebeck.de-mail.de

Internet

Weitere Informationen

Formulare und Downloads finden Sie unter: Formulare und Downloads

Version

Technisch erstellt am 06.07.2009

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Adresse

Hausanschrift

Deliusstraße 10

24114 Kiel

Öffnungszeiten

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Kontakt

Telefon Festnetz: +49 431 530550-0

Fax: +49 431 530550-99

E-Mail: info@ea-sh.de

De-Mail: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

Formulare

Gaststättenbetrieb: Erteilung von Auflagen (nachträglich) (Antragsassistent)
Gewerbe erlaubnispflichtig: Auskunft (Antragsassistent)
Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Erlass von Anordnungen (Antragsassistent)
Gaststättenbetrieb: Rücknahme der Erlaubnis (Antragsassistent)
Waffentransport: Erlaubnis (Antragsassistent)
Berufsausbildung: Bestätigung von Ausbildungszeiten (Antragsassistent)
Explosionsgefährliche Stoffe: Anzeige möglicher neuer Stoffe (Antragsassistent)
Überwachung der Berufsbildung (Antragsassistent)
Berufsausbildung: Ausbildungsstätte - Einstellung / Ausbildung untersagen (Antragsassistent)
Versteigerung anzeigen (Antragsassistent)
Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen (Antragsassistent)
Umschulung: Überwachung, Beratung (Antragsassistent)
Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung (Antragsassistent)
Arbeiten in Druckluft: Anzeige (Antragsassistent)
Berufsausbildung: Löschung des Ausbildungsverhältnisses (Antragsassistent)
Handwerksrolle: Eintragung von Amts wegen (Antragsassistent)
Bewachungsgewerbe: Sonstige Bewachungsaufgaben - Erlaubnis (Antragsassistent)
Berufsausbildung: Berufliche Umschulung überwachen (Antragsassistent)
Handwerk: Untersagung der Berufsausbildungsvorbereitung (Antragsassistent)
Versicherungsunternehmen: Erlaubnis zum Betrieb (Antragsassistent)
Elektronischer Antrag für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Plakatierungen (Antragsassistent)
Gaststättenbetrieb: Widerruf der Erlaubnis (Schließungsverfügung) (Antragsassistent)
Meisterprüfung: Befreiung von Prüfungsteilen (Antragsassistent)
Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes (Antragsassistent)
Versicherungsberater / Versicherungsberaterin: Erlaubnis (Antragsassistent)
Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten (Antragsassistent)

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

Version

Technisch erstellt am 28.10.2009

Technisch geändert am 25.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung
  • Identifikationsnachweis 
  • Nachweis über erworbene formale Berufsqualifikationen (Gesellenbrief, Abschlusszeugnis)
  • Nachweis über mindestens sechsjährige, antragsbezogene Berufserfahrung, davon mindestens vierjährige Tätigkeit in leitender Stellung. Der Nachweis über eine leitende Stellung in einem Betrieb oder einem wesentlichen Betriebsteil kann zum Beispiel durch Arbeitszeugnisse und Stellenbeschreibungen erbracht werden. 
     

Formulare

ja

Voraussetzungen

  • Sie müssen eine Gesellenprüfung oder eine vergleichbare Abschlussprüfung in dem zu betreibenden Handwerk nachweisen können. 
  • Sie waren nach der Gesellenprüfung mindestens 6 Jahre in dem Handwerk tätig. 
  • Von den 6 Jahren waren Sie in einem Betrieb oder einem wesentlichen Betriebsteil mindestens 4 Jahre in einer leitenden Position.
    • Eine leitende Stellung beinhaltet eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnisse, welche durch Arbeitszeugnisse oder Stellenausschreibungen nachgewiesen werden können. 
  • Sie verfügen über betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse. 
     

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen eine Ablehnung des Antrags steht der Rechtsweg offen. Je nach Bundesland, in dem der Antrag gestellt wurde, ist zunächst ein Vorverfahren durchzuführen. Hinweise zu den bestehenden Rechtsbehelfen sind den Rechtsbehelfsbelehrungen der Bescheide zu entnehmen.

Fristen

Ein zulassungspflichtiges Handwerk können Sie erst ausüben, wenn Sie in die Handwerksrolle eingetragen sind. Eine Ausübungsberechtigung muss daher entsprechend frühzeitig gestellt werden.

Bearbeitungsdauer

keine

Kosten

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer
abrufbar ist.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen

Version

Technisch erstellt am 30.05.2023

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Handwerk Selbstständigkeit, Handwerkerverzeichnis, Handwerksregister, Facharbeiterin, Ausübungsberechtigung, Handwerksrolle, Eintragung Handwerker, Handwerkskammer, Handwerksrolleneintragung, zulassungspflichtiges Handwerk, Facharbeiter, Geselle, Handwerk selbstständig ausüben, Eintragung als Handwerker, Eintragung Handwerksrolle, Handwerk ohne Meistertitel, Gesellin, Handwerk ausüben, Handwerkerregister

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020