• Goldelund (Landkreis Nordfriesland, Schleswig-Holstein)
Unterhaltsvorschuss Jährliche Anspruchsüberprüfung Bewilligung

Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt

Sie bekommen Unterhaltsvorschuss? Die Unterhaltsvorschussstelle prüft in diesem Fall jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.

Beschreibung

Die zuständige Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob Sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben.

Für die Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen.

Teilen Sie der Unterhaltsvorschussstelle während des gesamten Zeitraums des Leistungsbezugs umgehend alle Änderungen der Verhältnisse mit. Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.

Online-Dienst

Anspruch auf Unterhaltsvorschuss überprüfen lassen

ID: L100012_302514324

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Version

Technisch erstellt am 24.05.2024

Technisch geändert am 24.05.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

An Ihre zuständige Unterhaltsvorschussstelle.

Ansprechpartner

Kreis Nordfriesland - 5.54 Fachdienst Unterhalt

Adresse

Hausanschrift

Großstraße 7-11

25813 Husum

Öffnungszeiten

Mo. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Di. geschlossen Mi. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Do. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Bitte vereinbaren Sie vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter.

Kontakt

Telefon Festnetz: 04841 67-184

E-Mail: unterhalt@nordfriesland.de

Version

Technisch erstellt am 29.03.2019

Technisch geändert am 24.05.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die Unterlassung der Unterhaltszahlung
  • gegebenenfalls Nachweis über die Höhe des Einkommens beider Elternteile

Voraussetzungen

  • Sie bekommen bereits Unterhaltsvorschuss.
  • Sie sind alleinerziehend und leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt.
  • Sie wohnen in Deutschland.
  • Der andere Elternteil zahlt keinen oder unregelmäßig Unterhalt für Ihr Kind, oder weniger als vereinbart.
  • Kinder zwischen 12 und 17 Jahren sind nicht auf SGB-II-Leistungen angewiesen.
  • Der alleinerziehende Elternteil Sie verfügen über ein eigenes Bruttoeinkommen von mindestens 600 EUR monatlich.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Verpflichtungsklage

Fristen

Informieren Sie die Unterhaltsvorschussstelle umgehend, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 05.01.2023

Version

Technisch erstellt am 17.05.2023

Technisch geändert am 15.01.2025

Stichwörter

Unterhalt, Sozialleistung, Alleinerziehend, Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle, Unterhaltsvorschuss

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020