Unterhaltsvorschuss Jährliche Anspruchsüberprüfung Bewilligung

    Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt

    Sie bekommen Unterhaltsvorschuss? Die Unterhaltsvorschussstelle prüft in diesem Fall jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.

    Beschreibung

    Die zuständige Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob Sie Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben.

    Für die Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen.

    Teilen Sie der Unterhaltsvorschussstelle während des gesamten Zeitraums des Leistungsbezugs umgehend alle Änderungen der Verhältnisse mit. Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.

    Online-Dienst

    Anspruch auf Unterhaltsvorschuss überprüfen lassen

    ID: L100012_300972509

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 19.04.2024

    Technisch geändert am 19.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    An Ihre zuständige Unterhaltsvorschussstelle.

    Ansprechpartner

    Stadt Neumünster - Amtsvormundschaften, Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Plöner Straße 2

    24534 Neumünster

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Beistandschaften: Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr und nach telefonischer Absprache Amtsvormundschaften: Termine nur nach telefonischer Absprache Unterhaltsvorschuss: Dienstag und Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr und nach telefonischer Absprache

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2020

    Fax: +49 4321 942-2744(ASD/Familien- und Jugendhilfe)

    Fax: +49 4321 942-2721(Unterhaltsvorschuss)

    E-Mail: asd@neumuenster.de

    E-Mail: unterhaltsvorschusskasse@neumuenster.de

    Internet

    Stichwörter

    Feststellung von Vaterschaften, Unterhalt, Unterhaltsvorschusskasse, Vaterschaftsanerkennung

    Version

    Technisch erstellt am 14.06.2018

    Technisch geändert am 24.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über die Unterlassung der Unterhaltszahlung
    • gegebenenfalls Nachweis über die Höhe des Einkommens beider Elternteile

    Voraussetzungen

    • Sie bekommen bereits Unterhaltsvorschuss.
    • Sie sind alleinerziehend und leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt.
    • Sie wohnen in Deutschland.
    • Der andere Elternteil zahlt keinen oder unregelmäßig Unterhalt für Ihr Kind, oder weniger als vereinbart.
    • Kinder zwischen 12 und 17 Jahren sind nicht auf SGB-II-Leistungen angewiesen.
    • Der alleinerziehende Elternteil Sie verfügen über ein eigenes Bruttoeinkommen von mindestens 600 EUR monatlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Verpflichtungsklage

    Fristen

    Informieren Sie die Unterhaltsvorschussstelle umgehend, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 05.01.2023

    Version

    Technisch erstellt am 17.05.2023

    Technisch geändert am 15.01.2025

    Stichwörter

    Unterhalt, Sozialleistung, Alleinerziehend, Jugendamt, Unterhaltsvorschussstelle, Unterhaltsvorschuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020