Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
Sie beantragen eine Genehmigung von Anlagen im vereinfachten Verfahren? Dann können Sie von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten.
Beschreibung
Genehmigungen von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs können in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. In diesen Fällen erfolgt das Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit.
Sie erhalten eine Genehmigung, wenn Sie die Pflichten aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erfüllen und dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
In welchen Fällen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren möglich ist, entnehmen Sie der Gesetzesgrundlage.
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vereinfachtes Verfahren nach BImSchG Genehmigung
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zuständige Stelle
Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 9.00-15.00 Uhr Freitag von 9.00-12.00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Hauptantrag
- erforderliche Zeichnungen, Pläne oder Gutachten
- Erläuterungen zur Anlage
- sonstige Unterlagen (gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen)
Formulare
ELiA steht für „Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung“ und ist eine IT-Lösung, um die Genehmigung einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu beantragen. Mit ihr können Betriebe, bzw. die von ihnen beauftragten Ingenieurbüros, den sehr umfangreichen Antrag elektronisch erstellen und verschlüsselt an die Genehmigungsbehörde versenden.
Vor dem Ausfüllen des Genehmigungsantrages nutzen Sie bitte die Möglichkeit eines Beratungsgespräches mit der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde (Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein).
ELiA bietet eine einfach strukturierte und nach einzelnen Formularen übersichtlich gegliederte Oberfläche und unterstützt durch Hilfen, Musteranträge, Voreinstellungen, Schlüsseltabellen und Plausibilitätsprüfungen. Ein Speichern ist in jedem Bearbeitungsstand möglich. Die Formulare sind der Reihe nach abzuarbeiten, da es Abhängigkeiten zwischen ihnen gibt.
Hinweise zum Versand:
a) Postalischer Versand auf Datenträger
Sie können die Antragsdatei mit allen Anlagen auf CD, DVD oder USB-Stick an die Genehmigungsbehörde versenden.
b) Elektronischer Versand als ZIP-Datei mittels gesichertem Post-fach (verschlüsselt, evtl. signiert, automatisch)
ELiA wird in folgenden Ländern genutzt: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein.
Voraussetzungen
- Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der Errichtung und dem Betrieb einer Anlage die Pflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.
- Dem Vorhaben stehen keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 19 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG)
- Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) Anhang 1
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.
- Klage
Verfahrensablauf
- Sie beantragen die vereinfachte Genehmigung bei der zuständigen Behörde schriftlich oder per ELiA.
- Sie fügen dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei.
- Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang der Antrag und der beigefügten Unterlagen unverzüglich schriftlich oder elektronisch.
- Nach Eingang des Antrags teilt Ihnen die zuständige Behörde mit, welche zusätzlichen Unterlagen sie zur Beurteilung der Voraussetzungen benötigt.
- Sie können erst nach Erhalt der Genehmigung mit ihrem Vorhaben beginnen.
Fristen
Vor Errichtung der Anlage.
Bearbeitungsdauer
3 Monate (Die zuständige Behörde kann die Frist um weitere drei Monate verlängern.)
Kosten
Verwaltungsgebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 18.07.2023
Stichwörter
Immissionsschutz, genehmigungsbedürftige Anlage, Anlage, Betrieb einer Anlage, Genehmigung einer Anlage, vereinfachtes Verfahren, Errichtung einer Anlage