Wohnsitz Anmeldung als HauptwohnsitzOnline erledigen

    Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde seines Wohnortes anmelden.

    Beschreibung

    Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde seines Wohnortes anmelden. Für Personen unter 16 Jahren ist die Person für die Erfüllung der Meldepflicht zuständig, bei der die minderjährige Person einzieht.

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde seines Wohnortes anzumelden. Dies gilt auch für den sogenannten Umzug innerhalb Ihrer Stadt beziehungsweise Gemeinde oder Ihres Amtes. Die Meldepflicht besteht unabhängig davon, ob die meldepflichtige Person berechtigt ist, die Wohnung zu benutzen oder ob sie eine erforderliche Aufenthaltserlaubnis besitzt oder nicht. Die Anmeldung ist persönlich vorzunehmen oder durch eine bevollmächtigte Person. Die elektronische Anmeldung über einen Online-Dienst ist möglich, wenn die Meldebehörde diesen Dienst anbietet und die meldepflichtige Person über ein hoheitliches Dokument verfügt, welches mit einer eID-Funktion ausgestattet ist (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und -bürger).

    Wer im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Wer nach Ablauf von sechs Monaten nicht aus dieser Wohnung ausgezogen ist, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, besteht diese Pflicht nach Ablauf von drei Monaten.

    Wohnung im Sinne des Meldegesetzes

    • ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird,
    • die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Bundeswehr,
    • sind auch Wochenendhäuser, Gemeinschaftsunterkünfte, Zimmer in Untermiete und reine Schlafstellen, die zumindest gelegentlich zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden. Auf Größe und Beschaffenheit kommt es nicht an.

    Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.

    Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung, die übrigen sind Nebenwohnungen. Hauptwohnung ist die Wohnung, die vorwiegend genutzt und bei Ehegatten die vorwiegend gemeinsam genutzt wird.

    Wer auf ein Binnenschiff zieht, das in einem Schiffregister im Inland eingetragen ist, hat sich bei der Meldebehörde des Heimatortes des Schiffes anzumelden. Reeder eines Seeschiffes, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, haben Kapitän und Besatzungsmitglieder des Schiffes bei Beginn des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses bei der Meldebehörde am Sitz des Reeders anzumelden.

    Bei der persönlichen Anmeldung wird der so genannte vorausgefüllte Meldeschein nach § 23 Absatz 3 Bundesmeldegesetz verwandt. Sie müssen den Meldeschein nicht mehr selbst ausfüllen, sondern nach der Erfassung Ihrer Identifikationsdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum und Ihre bisherige Anschrift) werden Ihre Daten von der bisherigen Meldebehörde abgerufen und in den Meldeschein übertragen. Sie müssen nur noch die Angaben überprüfen, ggf. berichtigen und den Meldeschein unterschreiben. Für die elektronische Anmeldung nach § 23a Absatz gilt dies entsprechend.

    Über Ihre Anmeldung erhalten Sie einmalig eine amtliche Meldebestätigung.

    Die Wohnungsgeberin/der Wohnungsgeber wirkt bei der Anmeldung in der Meldebehörde mit. Daher ist der meldepflichtigen Person eine Wohnungsgeberbestätigung auszuhändigen, damit diese innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen kann. Bei der Anmeldung des neuen Wohnsitzes ist diese Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde vorzulegen (der Mietvertrag reicht nicht aus). Sollte die meldepflichtige Person in eine eigene Immobilie ziehen, so ist bei der Anmeldung eine Selbsterklärung abzugeben.

    Wird eine minderjährige Person, die bisher mit beiden Eltern in einer Hauptwohnung gelebt hat, von einem Elternteil in eine neue Hauptwohnung umgemeldet, ist das Einverständnis des anderen Elternteils nicht erforderlich. Liegen eine schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Lebensmittelpunkt des Kindes oder eine familiengerichtliche Entscheidung über die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht, sowie Nachweise über den Besuch einer Kindertagesstätte oder Schule vor, sollten diese vorgelegt werden, um einen Nachweis über die rechtmäßige Anmeldung des Kindes erbringen zu können. Gleiches gilt, wenn die alleinige oder Hauptwohnung der minderjährigen Person von der Wohnung eines Elternteils in die Wohnung des anderen Elternteils umgemeldet werden soll. Ab 16 Jahren kann sich das minderjährige Kind eigenständig und ohne Zustimmung einer sorgeberechtigten Person anmelden.

    Hinweise für Kiel: Wohnort

    Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung für Einzelpersonen können Sie Ihre neue Wohnanschrift einfach online mitteilen. Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung. Auch die Aktualisierung Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte erfolgt über den Online-Dienst. Am einfachsten geht es mit Ihrem Smartphone. Die erste Personengruppe, die den Dienst nutzen kann, sind Unverheiratete ohne minderjährige Kinder. 

    Sollten Sie nicht zu dieser Personengruppe gehören, so können Sie sich über den Onlinedienst für Familien/mehrere Personen anmelden. Nach der Bearbeitung dieses Online-Antrages zur An-, Um- oder Abmeldung (maximal 2 Wochen) erhalten Sie per Post eine Meldebestätigung. Damit können Sie während der Öffnungszeiten OHNE TERMIN Ihre Adresse im Personalausweis ändern lassen.

    Falls Sie aus persönlichen Gründen tagesaktuell eine Meldebestätigung benötigen, kommen Sie dafür bitte in unsere Spontansprechstunde ins Rathaus: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9 - 12 Uhr.

    Bei ausländischen Urkunden informieren Sie sich bitte vorher, ob eine Legalisation oder eine Apostille für die Anerkennung der Urkunden notwendig sind.

    Online-Dienste

    Wohnung Anmeldung für Einzelpersonen

    ID: L100012_296655697

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohnung Anmeldung für Familien/ mehrere Personen

    ID: L100012_271467805

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

    Hinweise für Kiel: Wohnort

    In Kiel können Sie sich an das Stadtamt wenden:

    • Rathaus
    • Stadtteilämter

    Oder Sie nutzen einfach den Online-Dienst. Für die Online-Anmeldung brauchen Sie  eine eID.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Neumühlen-Dietrichsdorf Stadtteilamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Tiefe Allee 45

    24149 Kiel

    Parkplätze

    • Parkplatz: öffentlicher Parkraum
      Anzahl: 0  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Strohredder, Ivensring

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen.Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904. Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde (während der Öffnungszeiten).

    Kontakt

    Fax: +49 431 901-64479

    Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Terminvereinbarung und Stornierung)

    Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)

    E-Mail: ema@kiel.de

    Weitere Informationen

    Gebühren können aus Sicherheitsgründen nur per EC-Karte bezahlt werden. Wir bitten um Verständnis. Datenschutz-Informationen zu kartengestützten Zahlungen gemäß Art. 13, 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

    Selbstbedienungsterminals für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften sind nur im Rathaus vorhanden.

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Kiel - Elmschenhagen Stadtteilamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Reichenberger Allee 2c

    24146 Kiel

    Parkplätze

    • Parkplatz: Öffentlicher Parkraum
      Anzahl: k.A.  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wiener Allee, Teplitzer Allee

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen. Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde (während der Öffnungszeiten).

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Terminvereinbarung und Stornierung)

    Fax: +49 431 901-64852

    Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)

    E-Mail: ema@kiel.de

    Weitere Informationen

    Gebühren können aus Sicherheitsgründen nur per EC-Karte bezahlt werden. Wir bitten um Verständnis. Datenschutz-Informationen zu kartengestützten Zahlungen gemäß Art. 13, 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

    Selbstbedienungsterminals für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften sind (nur) im Rathaus vorhanden.

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Kiel - Pries-Friedrichsort Stadtteilamt

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Schanze 45

    24159 Kiel

    Haltestellen

    • Haltestelle: Brauner Berg

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen. Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904. Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde während der Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Fax: +49 431 901-64499

    Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)

    Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Terminvereinbarung und Stornierung)

    E-Mail: ema@kiel.de

    Weitere Informationen

    Gebühren können aus Sicherheitsgründen nur per EC-Karte bezahlt werden. Wir bitten um Verständnis. Datenschutz-Informationen zu kartengestützten Zahlungen gemäß Art. 13, 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

    Selbstbedienungsterminals für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften sind nur im Rathaus vorhanden.

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Kiel - Mettenhof Stadtteilamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Skandinaviendamm 299

    24109 Kiel

    Parkplätze

    • Parkplatz: öffentlicher Parkraum
      Anzahl: 0  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kurt-Schumacher-Platz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen. Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904. Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde (während der Öffnungszeiten).

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)

    Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Terminvereinbarung und Stornierung)

    E-Mail: ema@kiel.de

    Weitere Informationen

    Gebühren können aus Sicherheitsgründen nur per EC-Karte bezahlt werden. Wir bitten um Verständnis. Datenschutz-Informationen zu kartengestützten Zahlungen gemäß Art. 13, 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

    Selbstbedienungsterminals für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften sind nur im Rathaus vorhanden.

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Kiel - Suchsdorf Stadtteilamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Amrumring 2

    24107 Kiel

    Parkplätze

    • Parkplatz: öffentlicher Parkraum
      Anzahl: 0  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Sylter Bogen

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr (nur mit Termin) Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen. Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904. Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde während der Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Terminvereinbarung und Stornierung)

    Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)

    E-Mail: ema@kiel.de

    Weitere Informationen

    Gebühren können aus Sicherheitsgründen nur per EC-Karte bezahlt werden. Wir bitten um Verständnis. Datenschutz-Informationen zu kartengestützten Zahlungen gemäß Art. 13, 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

    Selbstbedienungsterminals für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften sind nur im Rathaus vorhanden.

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Kiel - Hassee Stadtteilamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Saarbrückenstraße 147

    24113 Kiel

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 100  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: im Innenhof
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Stadtrade

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Bitte buchen Sie Ihren Termin auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung. Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904. Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde (während der Öffnungszeiten).

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)

    Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Info-Hotline)

    E-Mail: ema@kiel.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt Rathaus, Einwohner*innen-Angelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Fleethörn 9

    24103 Kiel

    Standort Rathaus. Gebühren können am Kassenautomaten bar oder per EC-Karte bezahlt werden. Selbstbedienungsterminal für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften nur im Rathaus vorhanden Den Zugang zum Aufzug erreichen Sie vom Rathausplatz aus.

    Parkplätze

    • Parkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
      Anzahl: 100  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
      Anzahl: 6  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: alle Hauptlinien

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 07:30 - 16:00 Uhr Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise zu Terminvereinbarungen und Spontansprechstunden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Informationen zur Terminvergabe und Stornierung von Terminen)

    Fax: +49 431 901-62716

    Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)

    E-Mail: ema@kiel.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung,
    • Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, anerkannter und gültiger Pass oder entsprechendes Passersatzpapier (§ 23 Absatz 1 BMG),
    • Bei Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich die handschriftlich unterzeichnete Vollmacht der meldepflichtigen Personen und eines der o.g. Identitätsdokumente der bevollmächtigten Person.
    • Zusätzlich, sofern Sie aus dem Ausland zuziehen:

    • gegebenenfalls Heiratsurkunde,
    • bei Kindern: Geburtsurkunde.
    • Zusätzlich bei ausländischen Urkunden: Eine Übersetzung der Urkunden von einer staatlich anerkannten Übersetzerin/eines staatlich anerkannten Übersetzers (Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden).

    Hinweise für Kiel: Wohnort

    Wohnungsgeberbestätigung:
    Diese ist verpflichtend, der Mietvertrag reicht nicht aus. Sollte die meldepflichtige Person in eine eigene Immobilie ziehen, so ist bei der Anmeldung eine Selbsterklärung abzugeben.

    Die Wohnungsgeberbestätigung ist bei Untervermietungen wie folgt auszufüllen:
    Wohnungsgeber = Hauptmieter (mit Unterschrift unten auf dem Vordruck)
    Eigentümer = Vermieter (keine Unterschrift)

    Sollte die persönliche Vorsprache nicht möglich sein, können Sie jemanden bevollmächtigen oder sich online ummelden. Zu den erforderlichen Unterlagen ist hier die Kopie des Personalausweises/Reisepasses unerlässlich.

    Die Eintragung der neuen Anschrift auf dem Personalausweis mit Hilfe des Aufklebers können Sie später nachholen. Zurzeit können Adressaufkleber auf dem Personalausweis und in der Zulassungsbescheinigung Teil I nach Ummeldung/Anmeldung nur im Rathaus erfolgen (außerhalb der Spontansprechstunde).


    Kinder
    Wird eine minderjährige Person, die bisher mit beiden Eltern in einer Hauptwohnung gelebt hat, von einem Elternteil in eine neue Hauptwohnung umgemeldet, soll das Einverständnis des anderen Elternteils, eine schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Lebensmittelpunkt des Kindes oder eine familiengerichtliche Entscheidung über die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht vorgelegt werden. Gleiches gilt, wenn die alleinige oder Hauptwohnung der minderjährigen Person von der Wohnung eines Elternteils in die Wohnung des anderen Elternteils umgemeldet werden soll. Ab 16 Jahren kann sich das minderjährige Kind eigenständig und ohne Zustimmung einer sorgeberechtigten Person anmelden.

    Bei Anmeldung über unsere Online-Anmeldung für Familien wird Ihnen dann die Meldebestätigung auf dem Postweg  übersandt. Bitte beachten Sie hierbei, dass dennoch der Personalausweis der Meldebehörde zur Änderung vorgelegt werden muss. Das kann aber auch später geschehen. 


    Eine originale Heiratsurkunde (bei ausländischen mit originaler deutscher Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher) muss immer dann vorgelegt werden, wenn bei der anzumeldenden Behörde ein alter Datensatz mit abweichendem Familienstand besteht oder wenn die Eheleute noch nie in Deutschland gemeldet gewesen sind.

    Kfz
    Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) müssen Sie für die Adressänderung mitbringen, sofern Sie ein Kraftfahrzeug halten.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie haben eine neue Hauptwohnung in Deutschland bezogen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtungsklage
    • Verpflichtungsklage

    Verfahrensablauf

    • Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder lassen sich durch eine Person mit Vollmacht vertreten.
    • Sie füllen den Meldeschein aus und unterschreiben ihn (außer bei automatisiertem Melderegister).
    • Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
    • Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung über die Anmeldung Ihrer Hauptwohnung.

    Fristen

    Antragsfrist: 2 Wochen (Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden.)

    Bearbeitungsdauer

    Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet.

    Kosten

    Die Anmeldung einschließlich der Ausstellung der amtlichen Meldebestätigung ist gebührenfrei.

    Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Verwaltungsgebühr kostenfrei

    Hinweise für Kiel: Wohnort

    Die Gebühr für die Änderung der Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beträgt 12 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie haben Widerspruchsrechte gegen die Übermittlung Ihrer Daten an bestimmte Empfänger oder die Einrichtung einer Auskunftssperre bei Gefahr für Leib und Leben. Ihre Meldebehörde gibt Ihnen die entsprechenden Informationen.

    Hinweise für Kiel: Wohnort

    Studierende haben möglicherweise Anspruch auf Begrüßungsgeld. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

    Es wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den geltenden Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes keine Daten für Werbezwecke herausgibt.

    Wer auch grundsätzlich zulässigen Datenübermittlungen widersprechen möchte, findet hier einen vom ULD entwickelten Flyer dazu. Sobald die darin enthaltene Widerspruchserklärung unterschrieben der Meldebehörde vorliegt, findet keine Datenübermittlung mehr statt.

    Sie können sich mit einer eID auch online anmelden. Auf YouTube finden Sie ein Video dazu.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport (BIS) Amt für Innere Verwaltung und Planung am 08.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Adresse ummelden, Adressänderung, Ummeldung, Umzug, Meldeschein, Neue Wohnung, Wegzug, Elektronische Wohnsitzanmeldung, Amtliche Meldebestätigung, Zuzug

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de