Weiterbildungsbonus für eine berufliche Weiterbildung beantragen
Mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein wird ein Teil der Seminarkosten von berufsbezogenen Fort- und Weiterbildungen von Erwerbstätigen in einem Arbeitsverhältnis in Schleswig-Holstein gefördert.
Beschreibung
Mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein wird ein Pauschalsatz in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 Euro pro Antragsteller oder Antragstellerin beziehungsweise Zuwendungsempfänger oder Zuwendungsempfängerin pro Kalenderjahr gewährt. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin muss sich mit 60 Prozent an der Finanzierung der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.
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Zuständigkeit
- Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus - Referat 50 "Aktive Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarktförderung, Europäischer Sozialfonds"
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Hauptantrag
- Anlage "Angaben zur Kostenbeteiligung bei Arbeitnehmenden (vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin auszufüllen)
- Anlage "Formular für Weiterbildungsträger" (vom Weiterbildungsträger auszufüllen)
- Gegebenenfalls Anlage zum Antrag für minderjährige und betreute Antragstellende
Voraussetzungen
- Ihre Weiterbildung muss Ihrem beruflichen Fortkommen beziehungsweise der Weiterentwicklung des beruflichen Qualifikationsprofils dienen.
- Ihre Weiterbildung beinhaltet kein begleitendes Coaching beziehungsweise Training.
- Bei Ihrer Weiterbildung handelt es sich nicht um den Erwerb eines rechtlich vorgegebenen Befähigungs- und Fachkundenachweises.
- Ihre Weiterbildung dient nicht dem Erlernen und/oder dem Erwerb von Sprachen.
- Ihre Weiterbildung dient nicht dem Erwerb eines Führerscheins jeglicher Art.
- Ihre Weiterbildung wird nicht durch eine andere Stelle gefördert beziehungsweise Sie haben keinen Antrag für diese Weiterbildung gestellt.
- Ihre Förderung wird nicht im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) gefördert bzw. Sie haben keinen Antrag gestellt.
- Ihre Weiterbildungsmaßnahme wird nicht von Landwirtschaftskammern durchgeführt.
- Ihre Arbeitsstelle liegt in SchleswigHolstein.
- Sie sind nicht Beamter/Beamtin in einer Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts (Bund, Land, Kommune), in einer Anstalt des öffentlichen Rechts oder in einem Amt.
- Sie sind nicht Beschäftigter/Beschäftigte in einer Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts (Bund, Land, Kommune), in einer Anstalt des öffentlichen Rechts oder in einem Amt.
- Sie sind nicht Beschäftigter/Beschäftige in einer Religionsgemeinschaft (ausgenommen Kirche).
- Sie sind nicht Beschäftigter/Beschäftigte einer Transfergesellschaft.
- Sie sind nicht Beschäftigter/Beschäftigte eines Weiterbildungsträgers/einer Weiterbildungsträgerin beziehungsweise der Weiterbildungseinrichtung, die die Weiterbildungsmaßnahme durchführt.
- Sie sind nicht Auszubildender/Auszubildende.
- Sie sind nicht Selbständiger/Selbständige.
- Sie sind nicht bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.
- Ihre Weiterbildung umfasst nicht weniger als 16 Zeitstunden (einschließlich pädagogischer Pausen).
Rechtsgrundlage(n)
- ESF Plus Verordnung - VERORDNUNG (EU) 2021/1057
- Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates - VER-ORDNUNG (EU) 2021/1060
- Rahmenrichtlinie des Arbeitsmarktprogramms des Landes Schleswig-Holstein Förderperiode 2021-2027 des ESF+
- Ergänzende Förderkriterien des Arbeitsmarktprogramms des Landes Schleswig-Holstein Förderperiode 2021-2027 des ESF Plus
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein können Sie online beantragen:
- Sie stellen Ihren Antrag unter Nutzung Ihres Servicekontos Plus, für dessen Einrichtung Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises benötigen, über das Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein. Der Antrag ist mindestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn zu stellen.
- Die Investitionsbank Schleswig-Holstein prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Ihnen ein Weiterbildungsbonus bewilligt werden kann.
- Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bewilligt Ihren Antrag oder erteilt aufgrund des kurzfristigen Beginns der Weiterbildung zunächst eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn. Durch eine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn ergibt sich kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ohne einen Zuwendungsbescheid oder die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn darf nicht mit der Weiterbildung begonnen werden, ansonsten ist eine Förderung ausgeschlossen.
- Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt im Falle einer Förderzusage nach Beendigung der Weiterbildung, Vorlage aller erforderlichen Unterlagen und abgeschlossener Prüfung des Verwendungsnachweises.
Fristen
Antragsfrist: 4 Wochen (Vor Beginn der Weiterbildung.)
Bearbeitungsdauer
15 Werktage (Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 15 Werktage.)
Kosten
Verwaltungsgebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein am 09.02.2024
Stichwörter
Fachkräftesicherung, Nachhaltige Kompetenzentwicklung, Betriebe, Beschäftigte, Erwerbstätige, Berufliche Weiterbildung, Lebenslanges Lernen, Fachkräfte, Kompetenzen, Weiterbildung, Fachkräftegewinnung, Beruf