Anerkennung von Kursen Überprüfung

    Anerkennung eines Kurses für den Erwerb oder die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz beantragen

    Um die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz zu erwerben, müssen Personen an Kursen teilnehmen. Wenn Sie Kurse veranstalten wollen, um den Teilnehmenden das erforderliche Wissen im Strahlenschutz zu vermitteln, muss die zuständige Stelle prüfen, ob Ihr Kurs geeignet ist.

    Beschreibung

    Wenn Sie Kurse zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz in den Anwendungsbereichen Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder für nichtmedizinische Anwendungsbereiche sowie Kurse zur Aktualisierung der Fachkunde anerkennen lassen möchten, prüft die für die Kursstätte zuständige Stelle ob:

    • Die Kursinhalte geeignet sind, die für das jeweilige Anwendungsgebiet notwendigen Fertigkeiten und das notwendige Wissen im Strahlenschutz zu vermitteln,
    • Die Qualifikation des Lehrpersonals, die verwendeten Lehrmaterialien und die Ausstattung der Kursstätte eine ordnungsgemäße Wissensvermittlung gewährleistet und eine Erfolgskontrolle stattfindet,

    Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden Ihre Kurse anerkannt.

    Online-Dienst

    Anerkennung von Kursen zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz online beantragen

    ID: L100012_291650779

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Referat Strahlenschutz im Ministerium für Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) 

    Ansprechpartner

    Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur - Referat Strahlenschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Adolf-Westphal-Straße 4

    24143 Kiel

    Kontakt

    Fax: +49 431 988-7239

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    E-Mail: strahlenschutz@mekun.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Antrag

    • Bezeichnung des Kurses durch Angabe der Fachkundegruppe und/oder Module
    • Angaben zur Durchführung (Präsenzkurs, Fernkurs, Inhouse-Kurs)
    • Angaben zum Kursveranstalter oder zur Kursveranstalterin
    • Angaben zur Kursstätte und zum Veranstaltungsort
    • Angaben zur verantwortlichen Kursleitung

    Lehrplan

    • Angabe der Themenbereiche mit jeweiligem Referenten oder jeweiliger Referentin und der Anzahl der Unterrichtseinheiten
    • Angaben zu Demonstrationen und Praktiken
    • Angaben zu zeitlicher Dauer der Unterrichtseinheiten und zur Anzahl der Unterrichtseinheiten pro Tag

    Lehrinhalte

    • Beschreibung der Lehrinhalte (als stichpunktartiges oder ausformuliertes Skript),
    • Beschreibung der Demonstrationsübungen bzw. Praktiken)

    Lehrkräfte

    • Nachweise über die Qualifikation der Lehrkräfte in Bezug auf die Lehrinhalte (z. B. Besitz der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz und ggf. deren Aktualisierung oder Berufsausbildung, Berufserfahrung und Angaben über bisherige Vortrags- oder Lehrtätigkeiten oder Mitarbeit in Fachgremien)

    Lehrmaterial

    • Übersicht über die den Teilnehmenden zur Verfügung gestellten
      • Kursmaterialien,
      • Vortragsskripte,
      • Zusammenstellung der Rechtsquellen von Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien,
      • Sonstigen Schriften, in denen Abbildungen, Tabellen, Diagramme und Formeln enthalten sind, die für die künftige Tätigkeit der Teilnehmer und Teilnehmerinne benötigt werden

    Ausstattung der Kursstätte

    • Größe und technische Ausstattung der Veranstaltungsräume
    • Anzahl der Plätze
    • Art und Anzahl der Praktikenplätze, Messgeräte, ggf. offene oder umschlossene radioaktive Stoffe/Strahlenquellen/Röntgengeräte

    Angaben zur maximalen Anzahl der Kursteilnehmer und Kursteilnehmerinnen

           Konzept zur Anwesenheits- und Erfolgskontrolle

    • Angaben zur Leistungsüberprüfung
    • Anlagen zu den Zulassungsvoraussetzungen
    • Angaben zu Dauer und Ablauf der Prüfung

    Voraussetzungen

    Sie müssen nachweisen, dass der von Ihnen vorgesehene Kurs im Strahlenschutz geeignet ist, die in der Fachkunderichtlinie vorgesehenen Inhalte den Teilnehmenden zu vermitteln.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 51 StrlSchV

    Rechtsbehelf

    Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie können die Unterlagen zu dem von Ihnen geplanten Kurs postalisch übersenden.
    • Die zuständige Stelle prüft, ob der von Ihnen beschriebene Kurs die Inhalte vermittelt, die in der Fachkunderichtlinie für derartige Kurse vorgesehen sind.
    • Wenn der Kurs alle Anforderungen erfüllt, wird der Kurs anerkannt. Dies erfolgt durch schriftlichen Bescheid.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen. Der Antrag sollte aber vor Durchführung des Strahlenschutzkurses gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 6 Wochen

    Kosten

    Verwaltungsgebühr ab 100.00 EUR bis 1500.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Referat Strahlenschutz im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) am 17.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Kurs Teilnahme, Kurs/e, Fachkundeerwerb, Strahlenschutz, Genehmigung, Schulung, Kursanerkennung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de