Mitteilung über die Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs EntgegennahmeOnline erledigen

    Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs mitteilen

    Wenn Sie eine Röntgeneinrichtung nicht mehr betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde für Strahlenschutz mitteilen.

    Beschreibung

    Es kann verschiedene Gründe dafür geben, weshalb Sie eine Röntgeneinrichtung nicht mehr betreiben. Die Beendigung des Betriebs kann beispielsweise der Verkauf oder die Entsorgung der Röntgeneinrichtung sein. In jedem Fall müssen Sie die zuständige Behörde für Strahlenschutz unverzüglich darüber informieren.

    Online-Dienst

    Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs online mitteilen

    ID: L100012_284569227

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Referat Strahlenschutz im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN)

    Ansprechpartner

    Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur - Referat Strahlenschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Adolf-Westphal-Straße 4

    24143 Kiel

    Kontakt

    Fax: +49 431 988-7239

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    E-Mail: strahlenschutz@mekun.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über den Verbleib der Röntgeneinrichtung, beispielsweise Entsorgung oder Verkauf
    • gegebenenfalls erhaltene Genehmigung (Original)

    Voraussetzungen

    • Sie wollen den Betrieb einer Röntgeneinrichtung beenden oder haben dies bereits getan.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie senden die Abmeldung einer Röntgeneinrichtung an die zuständige Behörde.
    • Diese registriert Ihre Mitteilung zu dem jeweiligen Gerät.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Tage

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 31.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Röntgeneinrichtung, Mitteilung, Betriebsgenehmigung, Beendigung, Verkauf der Röntgeneinrichtung, Entsorgung der Röntgeneinrichtung, Genehmigung, Anzeige

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de