Informationen über Fangtätigkeiten im Aal-Register Entgegennahme Löschung eines Fischereifahrzeugs zur AalfischereiOnline erledigen

    Fischereifahrzeug aus dem Aal-Register löschen lassen

    Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben möchten, müssen Sie die Abmeldung der zuständigen Behörde melden.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben, muss dies unter Angabe der Bootsnummer/n der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden. Die zuständige Behörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Aalregister.

    Online-Dienst

    Löschung eines Fischereifahrzeugs zur Aalfischerei online erledigen

    ID: L100012_294935822

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)

    Ansprechpartner

    Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Chaussee 25

    24220 Flintbek

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4347 704-0

    Fax: +49 4347 704-116

    E-Mail: Poststelle-flintbek@LLnL.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
    • Sie füllen das Formular aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
    • Für das Formular benötigen Sie Ihre Bootsnummer/Registernummer.
    • Ihr angemeldetes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann aus dem Fischereiregister entfernt.

    Fristen

    Bei Aufgabe der Aalfischerei

    Kosten

    Verwaltungsgebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) am 10.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Aalfischerei Fischereifahrzeugs aufgeben, Aalfischerei Fischereifahrzeugs abmelden, Aalfischerei Fischereifahrzeugs beenden, Aalfischerei Aufgabe, Aalfischerei Fischereifahrzeugs Abmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de