Fangtätigkeiten einer Person im Aal-Register registrieren
Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde als Person registrieren.
Beschreibung
Wenn Sie als Person Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich vorher bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Die zuständige Behörde registriert die Personen, die Aale zu Erwerbszwecken fangen, unter einer Registriernummer im Fischereiregister.
Online-Dienst
Registrierung eines Berufsfischers zur Aalfischerei online erledigen
Online erledigen
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zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR
Ansprechpartner
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie registrieren die Aalfischerei vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der zuständigen Behörde.
- Sie geben an, ob sie in Küsten oder Binnengewässern fischen und grenzen das Fisch-Gebiet ein.
- Die Anzeige ist formlos und die Registrierung erfolgt nachdem Sie die den formalen Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.
- Sie erhalten dann eine Registriernummer.
Fristen
Vor der ersten Aalfischerei
Kosten
Verwaltungsgebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben, muss dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Abmeldung von der Aalfischerei).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) am 10.08.2022
Stichwörter
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