• Wahlstorf (Landkreis Plön, Schleswig-Holstein)
Bescheinigung des Erwerbs der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz Überprüfung

Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen lassen

Wenn Sie im technischen Bereich des Strahlenschutzes tätig sind (z.B. beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder Umgang mit radioaktiven Stoffen), müssen Sie die erforderliche Fachkunde haben. Diese muss durch die zuständige Behörde geprüft und bescheinigt werden.

Beschreibung

Wenn Sie beabsichtigen, Röntgeneinrichtungen zu betreiben oder mit radioaktiven Stoffen umzugehen, ist eine Fachkundebescheinigung der zuständigen Behörde notwendig. Dafür müssen Sie zunächst einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich ablegen. Anschließend beantragen Sie bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der Fachkunde. Diese prüft dann Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und bescheinigt Ihnen bei positiver Prüfung Ihre Fachkunde. Weiterhin ist zu beachten, dass Sie Ihre Fachkunde spätestens nach fünf Jahren aktualisieren müssen.

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Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz online bescheinigen lassen

ID: L100012_291650778

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Version

Technisch erstellt am 05.10.2023

Technisch geändert am 05.10.2023

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

Referat Strahlenschutz im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN)

Ansprechpartner

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur - Referat Strahlenschutz

Adresse

Hausanschrift

Mercatorstraße 3

24106 Kiel

Kontakt

Internet

Version

Technisch erstellt am 03.03.2023

Technisch geändert am 20.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung
  • Nachweise über die praktische Erfahrung (Sachkundenachweis)
  • Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen (darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen).

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen Kurs zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde erfolgreich abgelegt haben
  • Sie müssen die erforderliche praktische Erfahrung schriftlich oder digital nachweisen können
  • Sie müssen über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung verfügen

Rechtsgrundlage(n)

§ 47 Absatz 1  StrlSchV

Verfahrensablauf

  • Nachdem Sie einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich abgelegt haben, beantragen Sie formlos bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde.
  • Es ist auch möglich, dass die zuständige Behörde an Sie herantritt und Sie auffordert, einen Nachweis der erforderli-chen Fachkunde vorzulegen.
  • Die Behörde prüft Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und sendet Ihnen bei positiver Prüfung die Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde zu.

Fristen

Der anerkannte Kurs / Lehrgang darf insgesamt nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen

Kosten

Gebühr ab 200.0 EUR bis 1000.0 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Das Referat Strahlenschutz im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes (MEKUN) am 09.08.2022

Version

Technisch erstellt am 17.11.2022

Technisch geändert am 15.01.2025

Stichwörter

radioaktiv, Strahlenschutz, Fachkundebescheinigung, Fachkunde, radioaktive Stoffe, Röntgen, Bescheinigung, Technik, Sachkunde

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020