Bescheinigung des Erwerbs der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz Überprüfung

    Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen lassen

    Wenn Sie im technischen Bereich des Strahlenschutzes tätig sind (z.B. beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder Umgang mit radioaktiven Stoffen), müssen Sie die erforderliche Fachkunde haben. Diese muss durch die zuständige Behörde geprüft und bescheinigt werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie beabsichtigen, Röntgeneinrichtungen zu betreiben oder mit radioaktiven Stoffen umzugehen, ist eine Fachkundebescheinigung der zuständigen Behörde notwendig. Dafür müssen Sie zunächst einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich ablegen. Anschließend beantragen Sie bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der Fachkunde. Diese prüft dann Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und bescheinigt Ihnen bei positiver Prüfung Ihre Fachkunde. Weiterhin ist zu beachten, dass Sie Ihre Fachkunde spätestens nach fünf Jahren aktualisieren müssen.

    Online-Dienst

    Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz online bescheinigen lassen

    ID: L100012_291650778

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Referat Strahlenschutz im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN)

    Ansprechpartner

    Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur - Referat Strahlenschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Adolf-Westphal-Straße 4

    24143 Kiel

    Kontakt

    Fax: +49 431 988-7239

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    E-Mail: strahlenschutz@mekun.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung
    • Nachweise über die praktische Erfahrung (Sachkundenachweis)
    • Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen (darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen).

    Voraussetzungen

    • Sie müssen einen Kurs zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde erfolgreich abgelegt haben
    • Sie müssen die erforderliche praktische Erfahrung schriftlich oder digital nachweisen können
    • Sie müssen über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung verfügen

    Rechtsgrundlage(n)

    § 47 Absatz 1  StrlSchV

    Verfahrensablauf

    • Nachdem Sie einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich abgelegt haben, beantragen Sie formlos bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde.
    • Es ist auch möglich, dass die zuständige Behörde an Sie herantritt und Sie auffordert, einen Nachweis der erforderli-chen Fachkunde vorzulegen.
    • Die Behörde prüft Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und sendet Ihnen bei positiver Prüfung die Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde zu.

    Fristen

    Der anerkannte Kurs / Lehrgang darf insgesamt nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    Gebühr ab 200.00 EUR bis 1000.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Das Referat Strahlenschutz im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes (MEKUN) am 09.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Stichwörter

    Strahlenschutz, Fachkundebescheinigung, radioaktive Stoffe, Bescheinigung, Fachkunde, radioaktiv, Röntgen, Sachkunde, Technik

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de