Wohngeld Änderung Erhöhungsantrag

    Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen

    Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten, können Sie unter bestimmten Umständen einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

    Beschreibung

    Ihr Anspruch auf Wohngeld könnte sich erhöhen, wenn

    • sich Ihr Gesamteinkommen um mehr als 10 Prozent verringert hat,
    • Ihre Miete oder die Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) sich um mehr als 10 Prozent erhöht hat oder
    • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat.

    Im Falle einer Mieterhöhung oder Erhöhung der Belastung bei Wohneigentum kann es auch zu einer rückwirkenden Erhöhung des Wohngeldes kommen, aber nur bis zu dem Zeitpunkt, ab dem Ihnen Wohngeld bewilligt wurde.

    Sollte sich Ihr Gesamteinkommen dadurch verringert haben, dass weniger Mitglieder in Ihrem Haushalt zu berücksichtigen sind, kann dies auch ein Grund für eine Erhöhung des Wohngeldes sein.

    Online-Dienste

    Wohngeld Lastenzuschuss Erhöhungsantrag

    ID: L100012_285564085

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    Wohngeld Mietzuschuss Erhöhungsantrag

    ID: L100012_285564086

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    Sprache

    Deutsch

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    Zuständigkeit

    An die Wohngeldbehörden Ihrer Amts-, Gemeinde- oder Stadtverwaltung

    Hinweise für Kiel: Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung

    In Kiel wenden Sie sich bitte an die Abteilung Wohngeld im Amt für Wohnen und Grundsicherung. Eine persönliche Vorsprache zur Antragstellung ist nicht zwingend erforderlich. Die Unterlagen können schriftlich eingereicht werden.  Die Anträge (Wohngeld Mietzuschuss Erhöhungsantrag und Wohngeld Lastenzuschuss Erhöhungsantrag) können Sie auch online beim Serviceportal Schleswig-Holstein stellen, s. Link. Bei Beratungsbedarf empfiehlt sich eine persönliche Vorsprache.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Wohngeld, Bildungs- und Teilhabeleistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannplatz 5

    24103 Kiel

    Parkplätze

    • Parkplatz: Stresemannplatz, Fabrikstraße, Andreas-Gayk-Straße, im Innenhof
      Anzahl: 90  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Stresemannplatz, Fabrikstraße, Andreas-Gayk-Straße, im Innenhof
      Anzahl: 8  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Andreas-Gayk-Straße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag geschlossen Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Rufen Sie bitte an: Telefon 0431 901-2305 oder 0431 901-2382 oder 0431 901-2317

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Buchstabe Aa-Ab

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2326

    • Buchstabe Ac

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5822

    • Buchstabe Ad

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5308

    • Buchstabe Ae - Af

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5384

    • Buchstabe Ag

      Telefon Festnetz: +49 431 901-3890

    • Buchstabe Ah - Aj

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2326

    • Buchstabe Ak

      Telefon Festnetz: +49 431 901-4552

    • Buchstabe Ala - Alb

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5821(Mo - Do)

    • Buchstabe Alc - All

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2615

    • Buchstabe Alm - Alz

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5371(0151/16848359)

    • Buchstabe Am

      Telefon Festnetz: +49 431 901-4552

    • Buchstabe An

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2390

    • Buchstabe Ao - Aq

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5374

    • Buchstabe Ar

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2388

    • Buchstabe As

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5372

    • Buchstabe At - Ax

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5308

    • Buchstabe Ay - Az

      Telefon Festnetz: +49 431 901-3885

    • Buchstabe Ba - Bk

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5822

    • Buchstabe Bl - Bz

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5822

    • Buchstabe C

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2390(0151/16848329)

    • Buchstabe D

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2351

    • Buchstabe E

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5373

    • Buchstabe F

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5341

    • Buchstabe G

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5820(Buchstabe Ga)

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5822(Buchstabe Gb - Gr)

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2326(Buchstabe Gs - Gz)

    • Buchstabe Ha

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5308

    • Buchstabe Hb - He

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2390

    • Buchstabe Hf - Hz

      Telefon Festnetz: +49 431 901-4552

    • Buchstabe I - J

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5850(0151/16848358)

    • Buchstabe Ka - Kd

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5373

    • Buchstabe Ke - Kn, Kp - Kr

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2351

    • Buchstabe Ko

      Telefon Festnetz: +49 431 9012305(Mo-Fr)

    • Buchstabe Ks - Kz

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5804

    • Buchstabe L

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5374

    • Buchstabe Ma - Md, Mp - Mz

      Telefon Festnetz: +49 431 901-3885

    • Buchstabe Me - Mo

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2354(0151/16848326)

    • Buchstabe N

      Telefon Festnetz: +49 431 901-35371

    • Buchstabe O

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5382

    • Buchstabe P

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2388(Buchstabe Pa - Pl)

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5339(Buchstabe Pm - Pz)

    • Buchstabe Q

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2615

    • Buchstabe R

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2352(Buchstabe Re - Rz)

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5384(Buchstabe: Ra - Rd)

    • Buchstabe Ra - Rd

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5384

    • Buchstabe Sa

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5375

    • Leistungen für Bildung und Teilhabe Buchstabe P, U - Z

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5392

    • Buchstabe Sb - Sz

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2381

    • Buchstabe Scha - Schq

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2615

    • Buchstabe:St

      Telefon Festnetz: +49 431 901-3801(0151/14766587)

    • Buchstabe: Ta - Th, To

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5384

    • Buchstabe: Ti - Tn

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2390(0151/16848329)

    • Buchstabe Schr - Schz

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5821

    • Buchstabe: Tp - Tz

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5371

    • Buchstabe: U

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2389

    • Buchstabe: V

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2389

    • Buchstabe: W

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5372(Buchstabe Wa - Wk)

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5372(Buchstabe Wu-Wz)

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2389(Buchstabe: WL -Wt)

    • Buchstabe: X

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5820(0151/14766584)

    • Buchstabe: Y

      Telefon Festnetz: +49 431 901-3801

    • Buchstabe: Z

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5804

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Mitarbeiter im Wohngeld sind zu folgenden telefonischen Sprechzeiten erreichbar:

    Montag: 10:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Dienstag: 10:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Donnerstag 10:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

    • Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
    • Nachweise über das geänderte Einkommen
    • Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

    Formulare

    Hinweise für Kiel: Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung

    Bitte nutzen Sie vorrangig direkt das Online-Antragsverfahren.

    Voraussetzungen

    • Ihr Gesamteinkommen muss sich um mehr als 10 Prozent verringert haben oder
    • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich erhöht oder
    • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) hat sich um mehr als 10 Prozent erhöht.

    Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

    Hinweise für Kiel: Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung

    Voraussetzung zur Nutzung der Dienste ist ein Servicekonto auf den GO-Mandanten. Derzeit ist es leider noch nicht möglich das Servicekonto von Schleswig-Holstein zu nutzen. An der Möglichkeit, zukünftig das Servicekonto von Schleswig-Holstein zu nutzen, wird gearbeitet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Wohngeld.

    Verfahrensablauf

    • Sie senden Ihren Antrag schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
    • Die Behörde prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
    • Im Falle einer Bewilligung wird das Wohngeld in der Regel für zwölf Monate gewährt.

    Fristen

    In der Regel erhalten Sie bei Feststellung der Erhöhung Ihres Wohngeldes das höhere Wohngeld vom Ersten des Monats an gezahlt, in dem Ihr Antrag bei der Wohngeldstelle eingeht.

    Bearbeitungsdauer

    Über Ihren Antrag wird unverzüglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab. Gegebenenfalls längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten: für Zeiträume ab Antragseingang kann auch rückwirkend Wohngeld bewilligt und ausgezahlt werden.

    Kosten

    kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:

    Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert oder verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen Datenabgleich.

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen Datenabgleich - auch in automatisierter Form - insbesondere mit der Datenstelle der Rentenversicherung, überprüfen. Es darf zum Beispiel abgeglichen werden,

    • ob während des Wohngeldbezugs Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) gezahlt wird,
    • ob eine versicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigung besteht
    • oder in welcher Höhe Kapitalerträge zufließen, für die ein Freistellungsauftrag erteilt worden ist.

    Ebenso ist ein Abgleich mit der Meldebehörde zu Meldeanschriften, Wohnungsstatus und Zeitpunkt von Ummeldungen möglich. Zudem besteht die Möglichkeit eines Kontenabrufs beim Bundeszentralamt für Steuern. Verdachtsfälle auf Betrug werden grundsätzlich bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

    Durch diese Überprüfungen kann die Wohngeldbehörde zum Beispiel ermitteln,

    • ob Wohngeld mehrfach bezogen wird,
    • ob gleichzeitig zum Ausschluss vom Wohngeld führende Transferleistungen bezogen werden,
    • ob zutreffende Angaben im Wohngeldantrag
      • zum Einkommen aus Erwerbstätigkeit,
      • zum Einkommen aus einer oder mehreren Renten,
      • zum Einkommen aus Kapitalerträgen (Zinsen oder Dividenden) gemacht wurden,
    • ob bei ursprünglicher Arbeitslosigkeit die Zahlung von Arbeitslosengeld eingestellt wurde (zum Beispiel auf Grund der Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit) und
    • ob die ursprüngliche Wohnung, für die Wohngeld geleistet wurde, noch tatsächlich genutzt wird.

    Die Überprüfung ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Bekanntgabe der zugehörigen Wohngeldbewilligung zulässig.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein am 30.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Lastenzuschuss Änderung, Mietzuschuss Erhöhung, Unterstützung für Eigentum, Unterstützung für Wohnkosten, Wohngeldberechtigte Person, Erhöhung Anzahl Haushaltsmitglieder, Wohngeld, Zuschuss zur Miete, Mietwohnung, Lastenzuschuss, Mietzuschuss, Unterstützung für Miete, Lastenzuschuss Erhöhung, Zuschuss zu Lasten, Wohngeldänderung, Wohngelderhöhung, Mietzuschuss Änderung, Verringerung Gesamteinkommen, Erhöhung Belastung, Mieterhöhung, Wohngeldberechtigung Änderung, Eigentum Wohnraum

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de