Wohngeld Änderung ÄnderungsmitteilungOnline erledigen

    Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen

    Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten, müssen Sie bestimmte Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse mitteilen.

    Beschreibung

    Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn

    • sich Ihr Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent erhöht hat,
    • Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) sich um mehr als 15 Prozent verringert hat oder
    • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert hat.

    Wenn sich Ihr Gesamteinkommen dadurch verringert, dass weniger Mitglieder in Ihrem Haushalt zu berücksichtigen sind, kann das auch ein Grund für eine Änderung des Wohngeldes sein.

    Online-Dienste

    Wohngeld Lastenzuschuss Änderungsmitteilung

    ID: L100012_285546433

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeld Mietzuschuss Änderungsmitteilung

    ID: L100012_285564083

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    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Hinweise für Kiel: Wohngeld Änderung

    In Kiel wenden Sie sich bitte an die Abteilung Wohngeld im Amt für Wohnen und Grundsicherung. Eine persönliche Vorsprache zur Antragstellung ist nicht zwingend erforderlich. Die Unterlagen können schriftlich eingereicht werden.  Die Anträge (Wohngeld Mietzuschuss Änderungsmitteilung und Wohngeld Lastenzuschuss Änderungsmitteilung) können Sie auch online beim Serviceportal Schleswig-Holstein stellen, s. Link. Bei Beratungsbedarf empfiehlt sich eine persönliche Vorsprache.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Amt für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Wohngeld, Bildungs- und Teilhabeleistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannplatz 5

    24103 Kiel

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Stresemannplatz, Fabrikstraße, Andreas-Gayk-Straße, im Innenhof
      Anzahl: 8  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Stresemannplatz, Fabrikstraße, Andreas-Gayk-Straße, im Innenhof
      Anzahl: 90  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Andreas-Gayk-Straße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag geschlossen Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Rufen Sie bitte an: Telefon 0431 901-2305 oder 0431 901-2382 oder 0431 901-2317

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Buchstabe Aa-Ab

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2326

    • Buchstabe Ac

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5822

    • Buchstabe Ad

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2615

    • Buchstabe Ae - Af

      Telefon Festnetz: +49 431 901-3885(0151/16848327)

    • Buchstabe Ag

      Telefon Festnetz: +49 431 901-3890(0151/14766591)

    • Buchstabe Ah

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5371(0151/168148359)

    • Buchstabe Ai - Ak

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5372

    • Buchstabe Ala - Ale

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5308

    • Buchstabe Alf - Alj

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2615

    • Buchstabe Alk - Alz

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2390(0151/16848329)

    • Buchstabe Am

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5850(0151/16848358)

    • Buchstabe An

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5821

    • Buchstabe Ao - Aq

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2326(0151/16848360)

    • Buchstabe Ar

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2388

    • Buchstabe As

      Telefon Festnetz: +49 431 901-3801(0151/14766587)

    • Buchstabe At - Av

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2388(0151/14766586)

    • Buchstabe Aw - Az

      Telefon Festnetz: +49 431 901-4552

    • Buchstabe Ba - Bn

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5822

    • Buchstabe Bo - Bz

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5822

    • Buchstabe C

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2390(0151/16848329)

    • Buchstabe D

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2351

    • Buchstabe E

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5373

    • Buchstabe F

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5372

    • Buchstabe G

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5822(0151/16848329)

    • Buchstabe Ha

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5308

    • Buchstabe Hb - He

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2390(0151/16848329)

    • Buchstabe Hf - Hz

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5307

    • Buchstabe I - J

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5850(0151/16848358)

    • Buchstabe Ka - Kg

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5373

    • Buchstabe Ki - Kn

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2351

    • Buchstabe Ko

      Telefon Festnetz: +49 431 9012305(Mo-Fr)

    • Buchstabe Kp - Kz

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2351

    • Buchstabe La - Le

      Telefon Festnetz: +49 431 901-4552

    • Buchstabe Lf - Lz

      Telefon Festnetz: +49 431 901-4552

    • Buchstabe Ma - Mh, Moh

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2354(0151/16848326)

    • Buchstabe Mi - Mog + Moi - Mz

      Telefon Festnetz: +49 431 901-3885(0151/16848327)

    • Buchstabe N

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5371(0151/16848359)

    • Buchstabe O

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5820(0151/14766584)

    • Buchstabe Pa - Po

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2388(0151/14766586)

    • Buchstabe Pp - Pz

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5371(0151/16848359)

    • Buchstabe Ra - Rd

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5384

    • Buchstabe Re - Rz

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2352

    • Leistungen für Bildung und Teilhabe Buchstabe Sa - Ss (ohne Sch) Buchstabe Sch, T

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2305(Buchstabe Sch, T)

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5603(Buchstabe Q -S (ohne Sch))

    • Buchstabe Su - Sz

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2390(0151/16848329)

    • Buchstabe Scha - Schq

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2615

    • Buchstabe:St

      Telefon Festnetz: +49 431 901-3801(0151/14766587)

    • Buchstabe: Ta - Th

      Telefon Festnetz: +49 431 9013885(0151/16848327)

    • Buchstabe: Ti - Tn

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2390(0151/16848329)

    • Buchstabe Schr - Schz

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5821

    • Buchstabe: To - Tz

      Telefon Festnetz: +49 431 901-2326(0151/16848360)

    • Buchstabe: U

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5372

    • Buchstabe: V

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5308

    • Buchstabe: W

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5372

    • Buchstabe: X

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5820(0151/14766584)

    • Buchstabe: Y

      Telefon Festnetz: +49 431 901-5372

    • Buchstabe: Z

      Telefon Festnetz: +49 431 901-3801(0151/14766587)

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Mitarbeiter im Wohngeld sind zu folgenden telefonischen Sprechzeiten erreichbar:

    Montag: 10:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Dienstag: 10:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Donnerstag 10:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

    • Nachweise über Änderung der Miete oder Belastung
    • Nachweise zum geänderten Einkommen
    • Nachweise zur Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

    Formulare

    Hinweise für Kiel: Wohngeld Änderung

    Bitte nutzen Sie vorrangig direkt das Online-Antragsverfahren.

    Voraussetzungen

    • Ihr Gesamteinkommen muss sich um mehr als 15 % erhöht haben oder
    • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich verringert oder
    • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) hat sich um mehr als 15 % verringert

    Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

    Hinweise für Kiel: Wohngeld Änderung

    Voraussetzung zur Nutzung der Dienste ist ein Servicekonto auf den GO-Mandanten. Derzeit ist es leider noch nicht möglich das Servicekonto von Schleswig-Holstein zu nutzen. An der Möglichkeit, zukünftig das Servicekonto von Schleswig-Holstein zu nutzen, wird gearbeitet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.

    Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Mitteilung wird unverzüglich geprüft. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

    Längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten.

    Kosten

    kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:

    Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert oder verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen Datenabgleich.

    Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen Datenabgleich - auch in automatisierter Form - insbesondere mit der Datenstelle der Rentenversicherung, überprüfen.

    Es darf zum Beispiel abgeglichen werden,

    • ob während des Wohngeldbezugs Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) gezahlt wird,
    • ob eine versicherungspflichtige oder geringfügige Beschäftigung besteht,
    • oder in welcher Höhe Kapitalerträge zufließen, für die ein Freistellungsauftrag erteilt worden ist.

    Ebenso ist ein Abgleich mit der Meldebehörde zu Meldeanschriften, Wohnungsstatus und Zeitpunkt von Ummeldungen möglich. Zudem besteht die Möglichkeit eines Kontenabrufs beim Bundeszentralamt für Steuern. Verdachtsfälle auf Betrug werden grundsätzlich bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

    Durch diese Überprüfungen kann die Wohngeldbehörde zum Beispiel ermitteln,

    • ob Wohngeld mehrfach bezogen wird,
    • ob gleichzeitig zum Ausschluss vom Wohngeld führende Transferleistungen bezogen werden,
    • ob zutreffende Angaben im Wohngeldantrag
      • zum Einkommen aus Erwerbstätigkeit,
      • zum Einkommen aus einer oder mehreren Renten,
      • zum Einkommen aus Kapitalerträgen (Zinsen oder Dividenden) gemacht wurden,
    • ob bei ursprünglicher Arbeitslosigkeit die Zahlung von Arbeitslosengeld eingestellt wurde (zum Beispiel auf Grund der Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit) und
    • ob die ursprüngliche Wohnung, für die Wohngeld geleistet wurde, noch tatsächlich genutzt wird.

    Die Überprüfung ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Bekanntgabe der zugehörigen Wohngeldbewilligung zulässig.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein am 13.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.05.2024

    Stichwörter

    Mietzuschuss Erhöhung, Lastenzuschuss Änderung, Unterstützung für Wohnkosten, Lastenzuschuss Erhöhung, Wohngeldberechtigte Person, Verringerung Anzahl Haushaltsmitglieder, Wohngeldänderung, Wohngeld, Mieterhöhung, Mietwohnung, Verringerung Gesamteinkommen, Zuschuss zur Miete, Erhöhung Anzahl Haushaltsmitglieder, Eigentum Wohnraum, Unterstützung für Eigentum, Erhöhung Belastung, Verringerung Miete, Lastenzuschuss, Wohngelderhöhung, Verringerung Belastung, Wohngeldberechtigung Änderung, Zuschuss zu Lasten, Mietzuschuss Änderung, Mietzuschuss, Unterstützung für Miete

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English