• Timmendorfer Strand (Landkreis Ostholstein, Schleswig-Holstein)
Meldung Aalbewirtschaftungspläne - kommerzieller Fischfang Entgegennahme

Jahresmeldung über kommerziellen Aalfang abgeben

Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen Sie für jeden Fangvorgang schriftliche Aufzeichnungen als Jahresmeldung an die obere Fischereibehörde senden.

Beschreibung

Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen, müssen Sie jeden Fangtag dokumentieren.

Sie können die Jahresmeldung mithilfe des Online-Dienstes abgeben oder Ihre Aufzeichnungen postalisch an die Behörde versenden.

In Ihrer Jahresmeldung geben Sie das Fanggebiet, das Fanggewicht der Aale, den prozentualen Anteil der Blankaale sowie die Art, Anzahl und die Einsatzzeit der verwendeten Fanggeräte an.

Online-Dienst

Jahresmeldung Aalfang Berufsfischerei online erledigen

ID: L100012_294935817

Beschreibung

Der Onlinedienst wird dazu genutzt, die Jahresmeldung des Aalfangs von Berufsfischern zu erfassen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Version

Technisch erstellt am 13.12.2023

Technisch geändert am 18.12.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

Oberste Fischereibehörde Schleswig-Holstein

Zuständigkeit

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)

Ansprechpartner

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek

Adresse

Hausanschrift

Hamburger Chaussee 25

24220 Flintbek

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr ; Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4347 704-0

Fax: +49 4347 704-116

E-Mail: Poststelle-flintbek@LLnL.landsh.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 02.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Aufzeichnungen über Aalfang des betreffenden Kalenderjahres gemäß Muster der oberen Fischereibehörde

Formulare

Formblatt zur Jahresmeldung in der Aalfischerei zu Erwerbszwecken

Voraussetzungen

Keine

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Jahresmeldung online einreichen möchten:

  • Sie müssen sich nicht registrieren oder einen Account erstellen.
  • Sie füllen die Pflichtfelder des Onlinedienstes aus.
  • Sie erhalten eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Mailadresse

Wenn Sie die Jahresmeldung postalisch einreichen möchten:

  • Sie fassen mit der Mustervorlage Ihre Fangtage zusammen und prüfen ihre Angaben auf Vollständigkeit.
  • Sie senden dieses dann an die obere Fischereibehörde.
  • Sie sind verpflichtet die Dokumente bis zu fünf Jahre aufzubewahren.
  • Die obere Fischereibehörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese.
  • Ggf. werden Fragen mit Ihnen direkt geklärt.
  • Die Jahresmeldung wird dann von der Behörde im Fischereiregister eingetragen.

Wenn Sie die Jahresmeldung online einreichen möchten:

  • Sie müssen sich nicht registrieren oder einen Account erstellen.
  • Sie füllen die Pflichtfelder des Onlinedienstes aus.
  • Sie erhalten eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Mailadresse

Wenn Sie die Jahresmeldung postalisch einreichen möchten:

  • Sie fassen mit der Mustervorlage Ihre Fangtage zusammen und prüfen Ihre Angaben auf Vollständigkeit.
  • Sie senden dieses dann an die obere Fischereibehörde.
  • Sie sind verpflichtet die Dokumente bis zu fünf Jahre aufzubewahren.
  • Die obere Fischereibehörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese.
  • Ggf. werden Fragen mit Ihnen direkt geklärt.
  • Die Jahresmeldung wird dann von der Behörde im Fischereiregister eingetragen.

Fristen

Sie müssen die Aufzeichnungen für Aalfang für das betreffende Kalenderjahr bis zum 28. Februar des Folgejahres an die obere Fischereibehörde senden.

Antragsfrist: 2 Monate

Bearbeitungsdauer

1 bis 4 Wochen

Kosten

Verwaltungsgebühr kostenfrei

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) in Schleswig-Holstein am 14.01.2021

Version

Technisch erstellt am 23.09.2022

Technisch geändert am 09.04.2025

Stichwörter

Aale, Aalfang, Aalfischerei, Aalverordnung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020