befristeter prüfungsfreier Fischereischein inkl. Verlängerung Genehmigung

    Befristeten und prüfungsfreien Fischereischein genehmigen oder verlängern lassen

    Wenn Sie in Schleswig-Holstein Angeln oder Fischen möchten, ohne einen Fischereischein zu besitzen, können Sie für einen begrenzten Zeitraum von 28 Tagen einen Urlaubsfischereischein beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Schleswig-Holstein den Fischfang ausüben möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen.
    Eine Ausnahme bildet der befristete und prüfungsfreie Fischereischein, besser bekannt als Urlaubsfischereischein. Dieser erlaubt es Ihnen bis zu 28 Tage zu angeln oder zu fischen. Einmalig können Sie den Urlaubsfischereischein durch eine erneute Beantragung um weitere 28 Tage verlängern.

    Bitte beachten Sie, dass der Urlauberfischereischein eine Ausnahmegenehmigung von der im Regelfall geltenden Fischereischeinpflicht ist. Diese Möglichkeit wurde vom Gesetzgeber geschaffen, um vor allem Touristen und Touristinnen den kurzfristigen Zugang und erstmaligen Kontakt zum Angeln zu erleichtern. Der Urlauberfischereischein ersetzt nicht den regulären Fischereischein.

    Online-Dienst

    Urlaubsfischereischein beantragen

    ID: L100012_279550851

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 11.10.2022 (von: Matschall, Celina)

    Technisch geändert am 11.07.2023 (von: Matschall, Celina)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Örtliche Ordnungsbehörden: Ordnungsamt, Bürgerbüro, sowie die obere Fischereibehörde

    Ansprechpartner

    A03.2 Bürgerbüro / Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Twiete 9

    24598 Boostedt

    Öffnungszeiten

    Mo., Di., Do., Fr. 08.00-12.00 Uhr Boostedt, Di. außerdem 15.00-18.00 Uhr Rickling, Do. außerdem 15.00-18.00 Uhr Mittwoch keine Besuchszeit!

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 23.06.2023 (von: Merz, Christina)

    Technisch geändert am 16.04.2024 (von: Merz, Christina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Chaussee 25

    24220 Flintbek

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4347 704-0

    Fax: +49 4347 704-116

    E-Mail: Poststelle-flintbek@LLnL.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 02.10.2024 (von: Nickl, Anne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    Sie müssen mindestens 12 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Der Urlauberfischereischein wird Ihnen von der oberen Fischereibehörde oder einer örtlichen Ordnungsbehörde erteilt.
    • Sie beantragen den Urlauberfischereischein vor Ort oder online über den Online-Dienst des Landes.
    • Die obere Fischereibehörde kann Urlauberfischereischeine sowie deren einmalige Verlängerung auch in einem automatisierten Verfahren erteilen. Das vom automatisierten Verfahren erzeugte Dokument ist ausgedruckt oder als elektronisches Zertifikat beim Fischfang mitzuführen.
    • Zusammen mit dem Urlauberfischereischein wird ein Merkblatt ausgehändigt oder übermittelt, dessen Erhalt und inhaltliche Kenntnisnahme von Ihnen als Inhaber und Inhaberin des Urlauberfischereischeines zu bestätigen sind.

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 bis 28 Tage (Für die Dauer von höchstens 28 aufeinanderfolgenden Tagen sind Sie von der Fischereischeinpflicht befreit (Urlauberfischereischein). Diese Ausnahmegenehmigung kann in einem Kalenderjahr bis zu zwei Mal erteilt werden.)

    Kosten

    Die Kosten gelten jeweils für die erstmalige Antragstellung, als auch für die Verlängerung. Zusätzlich wird eine Fischereiabgabe in Höhe von 10,00 Euro jährlich erhoben (auch von Inhabern und Inhaberinnen eines Urlauberfischerscheins oder beim Angeln ohne Fischereischein auf Angelkuttern bzw. an Angelteichen).: Gebühr 10.0 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte beachten Sie, dass in Küstengewässern, an denen besondere Fischereirechte bestehen (in der Eider, der Schlei und in Teilen der Lübecker Bucht) sowie an allen Binnengewässern, neben dieser Ausnahmegenehmigung eine schriftliche Erlaubnis der/des Fischereiberechtigten erforderlich ist, welche Sie zusätzlich einholen müssen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Hauptstelle Flintbek (LLUR) am 06.05.2022

    Version

    Technisch erstellt am 23.09.2022 (von: Bergmann, Katina)

    Technisch geändert am 01.09.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Fischen, Touristen, Urlauberfischereischein, Fischereischein Ausnahme, Urlaub, Ferien, Angelschein, Fischereinachweis, Angeln, Fischereiausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)