• Gnutz (Landkreis Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Holstein)
befristeter prüfungsfreier Fischereischein inkl. Verlängerung Genehmigung

Befristeten und prüfungsfreien Fischereischein genehmigen oder verlängern lassen

Wenn Sie in Schleswig-Holstein Angeln oder Fischen möchten, ohne einen Fischereischein zu besitzen, können Sie für einen begrenzten Zeitraum von 28 Tagen einen Urlaubsfischereischein beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie in Schleswig-Holstein den Fischfang ausüben möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen.
Eine Ausnahme bildet der befristete und prüfungsfreie Fischereischein, besser bekannt als Urlaubsfischereischein. Dieser erlaubt es Ihnen bis zu 28 Tage zu angeln oder zu fischen. Einmalig können Sie den Urlaubsfischereischein durch eine erneute Beantragung um weitere 28 Tage verlängern.

Bitte beachten Sie, dass der Urlauberfischereischein eine Ausnahmegenehmigung von der im Regelfall geltenden Fischereischeinpflicht ist. Diese Möglichkeit wurde vom Gesetzgeber geschaffen, um vor allem Touristen und Touristinnen den kurzfristigen Zugang und erstmaligen Kontakt zum Angeln zu erleichtern. Der Urlauberfischereischein ersetzt nicht den regulären Fischereischein.

Online-Dienst

Befristeten und prüfungsfreien Fischereischein online genehmigen oder verlängern lassen

ID: L100012_279550851

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Version

Technisch erstellt am 11.10.2022

Technisch geändert am 11.07.2023

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Örtliche Ordnungsbehörden: Ordnungsamt, Bürgerbüro, sowie die obere Fischereibehörde

Ansprechpartner

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek

Adresse

Hausanschrift

Hamburger Chaussee 25

24220 Flintbek

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4347 704-0

Fax: +49 4347 704-116

E-Mail: Poststelle-flintbek@LLnL.landsh.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 02.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Sie müssen mindestens 12 Jahre alt sein.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Der Urlauberfischereischein wird Ihnen von der oberen Fischereibehörde oder einer örtlichen Ordnungsbehörde erteilt.
  • Sie beantragen den Urlauberfischereischein vor Ort oder online über den Online-Dienst des Landes.
  • Die obere Fischereibehörde kann Urlauberfischereischeine sowie deren einmalige Verlängerung auch in einem automatisierten Verfahren erteilen. Das vom automatisierten Verfahren erzeugte Dokument ist ausgedruckt oder als elektronisches Zertifikat beim Fischfang mitzuführen.
  • Zusammen mit dem Urlauberfischereischein wird ein Merkblatt ausgehändigt oder übermittelt, dessen Erhalt und inhaltliche Kenntnisnahme von Ihnen als Inhaber und Inhaberin des Urlauberfischereischeines zu bestätigen sind.

Fristen

Geltungsdauer: 1 bis 28 Tage (Für die Dauer von höchstens 28 aufeinanderfolgenden Tagen sind Sie von der Fischereischeinpflicht befreit (Urlauberfischereischein). Diese Ausnahmegenehmigung kann in einem Kalenderjahr bis zu zwei Mal erteilt werden.)

Kosten

Die Kosten gelten jeweils für die erstmalige Antragstellung, als auch für die Verlängerung. Zusätzlich wird eine Fischereiabgabe in Höhe von 10,00 Euro jährlich erhoben (auch von Inhabern und Inhaberinnen eines Urlauberfischerscheins oder beim Angeln ohne Fischereischein auf Angelkuttern bzw. an Angelteichen).: Gebühr 10.0 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

Hinweise (Besonderheiten)

Bitte beachten Sie, dass in Küstengewässern, an denen besondere Fischereirechte bestehen (in der Eider, der Schlei und in Teilen der Lübecker Bucht) sowie an allen Binnengewässern, neben dieser Ausnahmegenehmigung eine schriftliche Erlaubnis der/des Fischereiberechtigten erforderlich ist, welche Sie zusätzlich einholen müssen.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Hauptstelle Flintbek (LLUR) am 06.05.2022

Version

Technisch erstellt am 23.09.2022

Technisch geändert am 01.09.2024

Stichwörter

Fischereinachweis, Fischereischein Ausnahme, Fischereiausweis, Urlaub, Ferien, Urlauberfischereischein, Angeln, Fischen, Angelschein, Touristen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020