Mitteilung über Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Befugnisse oder Ausscheiden eines Strahlenschutzbeauftragten EntgegennahmeOnline erledigen

    Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Abbestellung eines Strahlenschutzbeauftragten mitteilen

    Als strahlenschutzverantwortliche Person müssen Sie die Behörde informieren, wenn Sie Strahlenschutzbeauftragte bestellen oder abbestellen. Das gilt auch, wenn sich der Aufgabenbereich oder die Befugnisse von Strahlenschutzbeauftragten ändern.

    Beschreibung

    Wenn Sie als strahlenschutzverantwortliche Person eine Person zum Strahlenschutzbeauftragten bestellen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde für Strahlenschutz umgehend mitteilen.

    In der Bestellung müssen Sie zudem die Aufgaben und Befugnisse der oder des Strahlenschutzbeauftragten sowie den innerbetrieblichen Entscheidungsbereich angeben.

    Sie müssen der zuständigen Behörde auch mitteilen,

    • wenn die strahlenschutzbeauftragte Person ausscheidet oder Sie diese entpflichten und Sie eine andere Person zum Strahlenschutzbeauftragten bestellen
    • wenn sich Aufgaben oder Befugnissen der oder des Strahlenschutzbeauftragten ändern.

    Online-Dienst

    Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Abbestellung eines Strahlenschutzbeauftragten online mitteilen

    ID: L100012_284569230

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Das Referat Strahlenschutz im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN)

    Ansprechpartner

    Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur - Referat Strahlenschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Adolf-Westphal-Straße 4

    24143 Kiel

    Kontakt

    Fax: +49 431 988-7239

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    E-Mail: strahlenschutz@mekun.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der aktuellen Fachkunde im Strahlenschutz nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
    • gegebenenfalls Nachweis über Tätigkeiten im Rahmen weiterer Genehmigungen bei diesen oder weiteren Betreibenden mit Angabe der Betreiberin oder des Betreibers und in welchem Umfang
    • bei Ärztinnen und Ärzten: Nachweis der Approbation

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Es gibt keine Bedenken der Behörde gegen die Zuverlässigkeit der Person, die Sie zur strahlenschutzbeauftragen Person bestellen und der Behörde mitteilen.
    • Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz liegt vor.
    • Bei Ärztinnen und Ärzten: Approbation

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gebührenbescheid:

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Fristen

    Sie müssen die Mitteilung unverzüglich bei der zuständigen Behörde abgeben.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen (Wenn die Behörde mehrfach Unterlagen nachfordern muss, kann sich das Verfahren verlängern.)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 31.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Änderung Befugnisse, Strahlenschutzbeauftragte, Strahlenschutzbeauftragter, Abbestellung, Bestellung, Mitteilung, SSB, Ausscheiden, Änderung Aufgaben

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de