Fischereiabgabe Zahlung

    Fischereiabgabe bezahlen

    Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie pro Kalenderjahr eine Fischereiabgabe online oder vor Ort bezahlen

    Beschreibung

    Wenn Sie in Schleswig-Holstein fischen oder angeln möchten, müssen Sie jedes Jahr eine Fischereiabgabe bezahlen. Sie können die Fischereiabgabe vor Ort (in der zuständigen Behörde) oder über den Onlinedienst der obersten Fischereibehörde bezahlen.

    Sie müssen die Fischereiabgabemarken vor Beginn des Angelns oder Fischens auf den Fischereischein des Landes Schleswig-Holsteins oder auf ein ausgefülltes Nachweisblatt kleben. Der Nachweis der Fischereiabgabe aus dem Onlineverfahren muss ausgedruckt oder als elektronisches Zertifikat nachgewiesen werden.

    In folgenden Fällen müssen Sie keine Fischereiabgabe bezahlen, da kein Fischereischein erforderlich ist: in Teichwirtschaften, in besonderen Anlagen der Fischerzeugung, in privaten Kleingewässern. Das gilt auch für Personen, die den Fischfang in Küstengewässern aufgrund von inter- oder supranational vereinbarten Zugangsrechten ausüben und für Personen, die zur Unterstützung der Fischereiberechtigten oder Fischereiausübungsberechtigten oder ihrer Hilfspersonen, die einen Fischereischein besitzen, zusammen mit diesen den Fischfang ausüben.

    Online-Dienst

    Fischereiabgabe bezahlen

    ID: L100012_279550850

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 11.10.2022 (von: Matschall, Celina)

    Technisch geändert am 11.07.2023 (von: Matschall, Celina)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Oberste Fischereibehörde beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN)

    Zuständigkeit

    Oberste Fischereibehörde Schleswig-Holstein und Ordnungs- und Bürgerämter in Schleswig-Holstein

    Ansprechpartner

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    21509 Glinde

    Behindertenparkplatz: Auffahrt Oher Weg
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Auffahrt Oher Weg
    Anzahl: 30
    Gebühren: nein

    Glinde, Markt

    Bus: 133, 137, 233, 237, 433, 437, 536, 619, 733, 737

    Regionalbahn: U2/U4 bis Steinfurther Allee, Fernbahn Hamburg HBF

    S-Bahn: Reinbek

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 10:00 - 12:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch    07:00 – 12:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr, 15:00 – 19:00 Uhr Freitag 08:00 – 12:00 Uhr Hinweis: Telefonsprechzeit Bürgeramt Montag 08:00 - 10:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 10:00 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 40 71002-238(Sachgebietsleitung)

    Fax: +49 40 71002-580

    E-Mail: buergeramt@glinde.de

    Weitere Informationen

    Erreichbarkeit der Stadtverwaltung: Informationen der Stadtverwaltung erhalten Sie immer aktuell auf der Webseite https://www.glinde.de/ 

    Version

    Technisch erstellt am 06.06.2013 (von: Pohlmann, Anke)

    Technisch geändert am 31.10.2024 (von: Senff, Tobias)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    Sie müssen mindestens 12 Jahre alt sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Feststellungsklage gegen ausstellende Behörde

    Verfahrensablauf

    • Melden Sie sich beim Online-Serviceportal SH an
    • Suchen Sie nach „Fischereidokumente Schleswig-Holstein“ und wählen Sie die Verwaltungsleistung Fischereiabgabe aus
    • Wählen Sie nun die gewünschten Zeiträume (Kalenderjahr(e)) aus
    • Geben Sie Ihre Personendaten, Adressangaben und ggf. Kontaktdaten an
    • Prüfen Sie Ihre Angaben und bestätigen Sie diese
    • Geben Sie nun Ihre Zahlungsinformationen ein und bestätigen Sie die Zahlung
    • Sie erhalten dann den elektronischen Nachweis über die Bezahlung der Fischereiabgabe (ggf. per E-Mail)

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 bis 4 Jahre (Die Gebühr muss jährlich erneut bezahlt werden, es sei denn es erfolgt eine Vorauszahlung bis max. 4 Jahre. Diese muss vor Ausübung des Fischens oder Angelns erfolgen.)

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    Erwerb vor Ort in regionalen Ordnungs- und Bürgerämtern, einigen Hafenämtern und bei den Außenstellen der obersten Fischereibehörde oder online möglich.: Abgabe 10.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Urlauberfischereischein enthält bereits die Fischereiabgabe, keine gesonderte Bezahlung erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die oberste Fischereibehörde beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) am 26.01.2022

    Version

    Technisch erstellt am 07.09.2022 (von: Bergmann, Katina)

    Technisch geändert am 02.09.2024 (von: Bergmann, Katina)

    Stichwörter

    Abgabemarke, Fischereigebühr, Fischereimarke, Angelgebühr, Fischereizahlung, Fischereisteuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)