Fischereiabgabe bezahlen
Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie pro Kalenderjahr eine Fischereiabgabe online oder vor Ort bezahlen
Beschreibung
Wenn Sie in Schleswig-Holstein fischen oder angeln möchten, müssen Sie jedes Jahr eine Fischereiabgabe bezahlen. Sie können die Fischereiabgabe vor Ort (in der zuständigen Behörde) oder über den Onlinedienst der obersten Fischereibehörde bezahlen.
Sie müssen die Fischereiabgabemarken vor Beginn des Angelns oder Fischens auf den Fischereischein des Landes Schleswig-Holsteins oder auf ein ausgefülltes Nachweisblatt kleben. Der Nachweis der Fischereiabgabe aus dem Onlineverfahren muss ausgedruckt oder als elektronisches Zertifikat nachgewiesen werden.
In folgenden Fällen müssen Sie keine Fischereiabgabe bezahlen, da kein Fischereischein erforderlich ist: in Teichwirtschaften, in besonderen Anlagen der Fischerzeugung, in privaten Kleingewässern. Das gilt auch für Personen, die den Fischfang in Küstengewässern aufgrund von inter- oder supranational vereinbarten Zugangsrechten ausüben und für Personen, die zur Unterstützung der Fischereiberechtigten oder Fischereiausübungsberechtigten oder ihrer Hilfspersonen, die einen Fischereischein besitzen, zusammen mit diesen den Fischfang ausüben.
Online-Dienst
Fischereiabgabe online bezahlen
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Oberste Fischereibehörde beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN)
Zuständigkeit
Oberste Fischereibehörde Schleswig-Holstein und Ordnungs- und Bürgerämter in Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Amt Sandesneben-Nusse - Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Am Amtsgraben 4
23898 Sandesneben
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:30 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ziemer
Postanschrift
Am Amtsgraben 4
23898 Sandesneben
Telefon Festnetz: 04536 1500-119
Fax: 04536 1500-500
E-Mail: ziemer@amt-sn.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
Sie müssen mindestens 12 Jahre alt sein
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Feststellungsklage gegen ausstellende Behörde
Verfahrensablauf
- Melden Sie sich beim Online-Serviceportal SH an
- Suchen Sie nach "Fischereidokumente Schleswig-Holstein" und wählen Sie die Verwaltungsleistung Fischereiabgabe aus
- Wählen Sie nun die gewünschten Zeiträume (Kalenderjahr(e)) aus
- Geben Sie Ihre Personendaten, Adressangaben und ggf. Kontaktdaten an
- Prüfen Sie Ihre Angaben und bestätigen Sie diese
- Geben Sie nun Ihre Zahlungsinformationen ein und bestätigen Sie die Zahlung
- Sie erhalten dann den elektronischen Nachweis über die Bezahlung der Fischereiabgabe (ggf. per E-Mail)
Fristen
Geltungsdauer: 1 bis 4 Jahre (Die Gebühr muss jährlich erneut bezahlt werden, es sei denn es erfolgt eine Vorauszahlung bis max. 4 Jahre. Diese muss vor Ausübung des Fischens oder Angelns erfolgen.)
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Wochen
Kosten
Erwerb vor Ort in regionalen Ordnungs- und Bürgerämtern, einigen Hafenämtern und bei den Außenstellen der obersten Fischereibehörde oder online möglich.: Abgabe 10.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Urlauberfischereischein enthält bereits die Fischereiabgabe, keine gesonderte Bezahlung erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die oberste Fischereibehörde beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) am 26.01.2022
Stichwörter
Fischereizahlung, Fischereisteuer, Angelgebühr, Fischereigebühr, Abgabemarke, Fischereimarke