• Düchelsdorf (Landkreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein)
Jahresmeldung Aalbesatz Entgegennahme

Jahresmeldung über Aalbesatz abgeben

Wenn Sie Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), müssen Sie dies aufzeichnen und als Jahresmeldung an die zuständige Behörde senden.

Beschreibung

Wenn Sie Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), müssen Sie jeden Besatzvorgang in einer Jahresmeldung angeben. Hierbei geben Sie die Besatzgewässer sowie das Gesamtgewicht an.

Online-Dienst

Jahresmeldung Aalbesatz online erledigen

ID: L100012_294935818

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 13.12.2023

Technisch geändert am 26.01.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

Obere Fischereibehörde Schleswig-Holstein

Zuständigkeit

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

Abteilung 3

Hamburger Chaussee 25

24220 Flintbek

Ansprechpartner

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek

Adresse

Hausanschrift

Hamburger Chaussee 25

24220 Flintbek

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr ; Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4347 704-0

Fax: +49 4347 704-116

E-Mail: Poststelle-flintbek@LLnL.landsh.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 02.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Formulare

Voraussetzungen

Keine

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Jahresmeldung online einreichen möchten:

  • Sie müssen sich nicht registrieren oder einen Account erstellen.
  • Sie füllen die Pflichtfelder des Onlinedienstes aus.
  • Sie erhalten eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Mailadresse.

Wenn Sie die Jahresmeldung postalisch einreichen möchten:

  • Sie fassen mit der Mustervorlage Ihren Aalbesatz zusammen und prüfen ihre Angaben auf Vollständigkeit.
  • Sie senden dieses dann an die obere Fischereibehörde.
  • Sie sind verpflichtet die Dokumente bis zu fünf Jahre aufzubewahren.
  • Die obere Fischereibehörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese.
  • Ggf. werden Fragen mit Ihnen direkt geklärt. Die Jahresmeldung wird dann von der Behörde im Fischereiregister eingetragen.

Fristen

Antragsfrist: 2 Monate

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen

Kosten

Verwaltungsgebühr kostenfrei

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Ver-braucherschutz (MLLEV) am 14.01.2021

Version

Technisch erstellt am 29.08.2022

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Aale, Aalfischerei, Aalverordnung, Aalfang

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020