Jahresmeldung Aalbesatz EntgegennahmeOnline erledigen

    Jahresmeldung über Aalbesatz abgeben

    Wenn Sie Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), müssen Sie dies aufzeichnen und als Jahresmeldung an die zuständige Behörde senden.

    Beschreibung

    Wenn Sie Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), müssen Sie jeden Besatzvorgang in einer Jahresmeldung angeben. Hierbei geben Sie die Besatzgewässer sowie das Gesamtgewicht an.

    Online-Dienst

    Jahresmeldung Aalbesatz online erledigen

    ID: L100012_294935818

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Obere Fischereibehörde Schleswig-Holstein

    Zuständigkeit

    Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

    Abteilung 3

    Hamburger Chaussee 25

    24220 Flintbek

    Ansprechpartner

    Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Chaussee 25

    24220 Flintbek

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4347 704-0

    Fax: +49 4347 704-116

    E-Mail: Poststelle-flintbek@LLnL.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie die Jahresmeldung online einreichen möchten:

    • Sie müssen sich nicht registrieren oder einen Account erstellen.
    • Sie füllen die Pflichtfelder des Onlinedienstes aus.
    • Sie erhalten eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Mailadresse.

    Wenn Sie die Jahresmeldung postalisch einreichen möchten:

    • Sie fassen mit der Mustervorlage Ihren Aalbesatz zusammen und prüfen ihre Angaben auf Vollständigkeit.
    • Sie senden dieses dann an die obere Fischereibehörde.
    • Sie sind verpflichtet die Dokumente bis zu fünf Jahre aufzubewahren.
    • Die obere Fischereibehörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese.
    • Ggf. werden Fragen mit Ihnen direkt geklärt. Die Jahresmeldung wird dann von der Behörde im Fischereiregister eingetragen.

    Fristen

    Antragsfrist: 2 Monate

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    Verwaltungsgebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Ver-braucherschutz (MLLEV) am 14.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Aalfang, Aale, Aalverordnung, Aalfischerei

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de