Abfallentsorgernummer Erteilung

    Abfallentsorgernummer beantragen

    Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen möchten, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede Ihrer Betriebsstätten eine Abfallentsorgernummer beantragen.

    Beschreibung

    Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.

    Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich.

    Eine Entsorgernummer können Sie beantragen. Diese brauchen Sie zum Beispiel für Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine und für den Fall, dass Sie sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen möchten.

    Online-Dienst

    Abfallrechtliche Betriebsnummern online beantragen

    ID: L100012_263950266

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die zuständige untere Abfallentsorgungsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.

    Bei Anlagen, die gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt oder angemeldet sein müssen, wenden sich Unternehmen an das Landesamt für Umwelt.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Chaussee 25

    24220 Flintbek

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag von 9.00-15.00 Uhr Freitag von 9.00-12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 4347 704-116

    Telefon Festnetz: +49 4347 704-0

    E-Mail: poststelle.flintbek@lfu.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Gewerbeanmeldung oder Handelsregister-Auszug (Kopie)

    Voraussetzungen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Abfallentsorgernummer können Sie bei den meisten zuständigen Behörden über den Online-Dienst beantragen.
      • Einige Behörden sehen andere Wege der Beantragung vor.
    • Die zuständige Behörde prüft zunächst, ob die Angaben vollständig und plausibel sind und ob die erforderlichen Unterlagen beigefügt wurden.
      • Gegebenenfalls fordert sie Angaben und Unterlagen nach.
    • Sind die Angaben und Unterlagen vollständig und plausibel, vergibt die Behörde eine Betriebsnummer und teilt Ihnen diese mit.

    Fristen

    Behördliche Betriebsnummern sind in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen anzugeben. Diese Formulare sind vor dem Beginn der Entsorgung der Abfälle auszufüllen.

    Bearbeitungsdauer

    Variabel je nach Behörde

    Kosten

    Variabel

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Entsorger, Gefährliche Abfälle, Abfälle, Abfallrechtliche Betriebsnummer, Behördliche Betriebsnummer, Abfall, Abfallnachweisverfahren, Nachweisverordnung, Sammelentsorgungsnachweis, Abfallentsorger, Kennnummer, Entsorgernummer, Begleitschein, Entsorgungsnachweis, Abfallentsorgernummer, Übernahmeschein, Abfallentsorgung, Entsorgung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de