Abfallentsorgernummer beantragen
Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen möchten, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede Ihrer Betriebsstätten eine Abfallentsorgernummer beantragen.
Beschreibung
Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.
Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich.
Eine Entsorgernummer können Sie beantragen. Diese brauchen Sie zum Beispiel für Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine und für den Fall, dass Sie sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen möchten.
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Ansprechpartner
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Montag bis Donnerstag von 9.00-15.00 Uhr Freitag von 9.00-12.00 Uhr
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Fachgebiet Ordnung und Abfall - Kreis Ostholstein
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Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4521 7880
Fax: +49 4521 788-96874
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.09.2022
Stichwörter
Entsorgung, Abfallentsorgernummer, Sammelentsorgungsnachweis, Abfallrechtliche Betriebsnummer, Entsorgungsnachweis, Übernahmeschein, Abfallentsorgung, Begleitschein, Gefährliche Abfälle, Abfallentsorger, Behördliche Betriebsnummer, Abfallnachweisverfahren, Entsorger, Abfälle, Kennnummer, Nachweisverordnung, Entsorgernummer, Abfall