• Harrislee (Landkreis Schleswig-Flensburg, Schleswig-Holstein)
Anzeige von Begasungstätigkeiten Entgegennahme

Begasung anzeigen

Wenn Sie eine Begasungstätigkeit durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.

Beschreibung

Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen außerhalb einer ortsfesten Anlage Begasungen mit Begasungsmitteln durchführen will, muss dies der zuständigen Behörde schriftlich mitteilen. Zudem kann einer Sammelanzeige zugestimmt werden, wenn Begasungen regelmäßig wiederholt werden und dabei die in der Anzeige beschriebenen Bedingungen unverändert bleiben.

Online-Dienst

Begasung online anzeigen

ID: L100012_285094961

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Version

Technisch erstellt am 05.04.2023

Technisch geändert am 19.12.2023

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Ansprechpartner

Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord

Adresse

Hausanschrift

Seekoppelweg 5a

24113 Kiel

Kontakt

Telefon Festnetz: 0431 220040-10(Zentrale)

Fax: 0431 220040-650

E-Mail: poststelle@arbeitsschutz.uk-nord.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 13.12.2010

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Kopie der Befähigungsscheine
  • Lageplan des Ortes oder des zu begasenden Objekts

Formulare

Mitteilung über beabsichtigte Tätigkeiten mit Begasungsmitteln nach TRGS 512

Voraussetzungen

Begasungen dürfen nur durchgeführt werden, soweit nicht damit zu rechnen ist, dass ihre Verwendung im einzelnen Anwendungsfall schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen, Nicht-Zielorganismen oder auf die Umwelt hat.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Wird Ihr Antrag abgelehnt, sendet Ihnen die zuständige Behörde einen Bescheid zu, aus dem hervorgeht, wie Sie Widerspruch einlegen können.

Verfahrensablauf

Eine Begasungstätigkeit können Sie per E-Mail oder postalisch der zuständigen Behörde anzeigen.

  • Sie reichen bei Ihrer Anzeige die erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige auf Vollständigkeit.

Fristen

Antragsfrist: 7 Werktage (- Eine Woche vor geplanter Begasungstätigkeit - Eine Ausnahme gilt bei Begasungstätigkeiten auf Schiffen und in Containern in Häfen. Hierfür ist der Antrag 24 Stunden vor Beginn der Tätigkeit einzureichen.)

Bearbeitungsdauer

7 Werktage (- Zeitnah nach Antragseingang - Maximal eine Woche)

Kosten

Bei Fristverkürzungen oder Anträgen auf Sammelanzeigen können Gebühren anfallen.: Verwaltungsgebühr kostenfrei

Weitere Informationen

Das Ausscheiden, der Wechsel und das Hinzutreten von Befähigungsscheininhabern sind der erlaubniserteilenden Behörde unverzüglich anzuzeigen, sofern die Tätigkeiten unter dem Erlaubnisvorbehalt stehen.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (MSGJFS) des Landes Schleswig-Holstein am 29.03.2022

Version

Technisch erstellt am 03.08.2022

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Biozid, Phosphor-Wasserstoff, Desinfektion, Gas, Objektschutz, Chemikalien, Kohlendioxid, Holzschutz, Gefahrenklasse, Schadstoffe, Erzeugnisse, Holz- und Bautenschutz, Inert-Gase, Stickoxid, Gefahrstoffe, Schädigungen, Toxisch, Biozid-Produkte, Containerbegasung, Gemische, Schädlinge

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020