Anzeige von Begasungstätigkeiten Entgegennahme

    Begasung anzeigen

    Wenn Sie eine Begasungstätigkeit durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.

    Beschreibung

    Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen außerhalb einer ortsfesten Anlage Begasungen mit Begasungsmitteln durchführen will, muss dies der zuständigen Behörde schriftlich mitteilen. Zudem kann einer Sammelanzeige zugestimmt werden, wenn Begasungen regelmäßig wiederholt werden und dabei die in der Anzeige beschriebenen Bedingungen unverändert bleiben.

    Online-Dienst

    Begasung online anzeigen

    ID: L100012_285094961

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Seekoppelweg 5a

    24113 Kiel

    Kontakt

    Fax: 0431 220040-650

    Telefon Festnetz: 0431 220040-10(Zentrale)

    E-Mail: poststelle@arbeitsschutz.uk-nord.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie der Befähigungsscheine
    • Lageplan des Ortes oder des zu begasenden Objekts

    Formulare

    Mitteilung über beabsichtigte Tätigkeiten mit Begasungsmitteln nach TRGS 512

    Voraussetzungen

    Begasungen dürfen nur durchgeführt werden, soweit nicht damit zu rechnen ist, dass ihre Verwendung im einzelnen Anwendungsfall schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen, Nicht-Zielorganismen oder auf die Umwelt hat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Wird Ihr Antrag abgelehnt, sendet Ihnen die zuständige Behörde einen Bescheid zu, aus dem hervorgeht, wie Sie Widerspruch einlegen können.

    Verfahrensablauf

    Eine Begasungstätigkeit können Sie per E-Mail oder postalisch der zuständigen Behörde anzeigen.

    • Sie reichen bei Ihrer Anzeige die erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige auf Vollständigkeit.

    Fristen

    Antragsfrist: 7 Werktage (- Eine Woche vor geplanter Begasungstätigkeit - Eine Ausnahme gilt bei Begasungstätigkeiten auf Schiffen und in Containern in Häfen. Hierfür ist der Antrag 24 Stunden vor Beginn der Tätigkeit einzureichen.)

    Bearbeitungsdauer

    7 Werktage (- Zeitnah nach Antragseingang - Maximal eine Woche)

    Kosten

    Bei Fristverkürzungen oder Anträgen auf Sammelanzeigen können Gebühren anfallen.: Verwaltungsgebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (MSGJFS) des Landes Schleswig-Holstein am 29.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Inert-Gase, Biozid-Produkte, Phosphor-Wasserstoff, Schädlinge, Gas, Gefahrenklasse, Holz- und Bautenschutz, Stickoxid, Chemikalien, Schädigungen, Biozid, Objektschutz, Kohlendioxid, Erzeugnisse, Toxisch, Schadstoffe, Gefahrstoffe, Gemische, Containerbegasung, Desinfektion, Holzschutz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de