• Wahlstorf (Landkreis Plön, Schleswig-Holstein)
Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung Anerkennung Lehrgang für Biozid-Produkte

Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Biozid-Produkte beantragen

Wenn Sie einen Lehrgang für die sachkundepflichtige Verwendung von Biozid-Produkten anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Stelle vorher anerkennen lassen.

Beschreibung

Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Verwendungen von Biozid-Produkten anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang vorher bei der zuständigen Stelle anerkennen lassen.

Es handelt sich hierbei um Lehrgänge zur Durchführung von Begasungen mit Pflanzenschutzmitteln oder Biozidprodukten oder für bestimmte Verwendungen von Biozid-Produkten, die zum Beispiel

  • im Hygienebereich,
  • als Schädlingsbekämpfungsmittel oder
  • als Schutzmittel zur Verhütung der Entstehung von Mikroben und Algen

verwendet werden.  

Zur Zulassung des Lehrgangs müssen Sie nachweisen, dass der Lehrgang den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie über qualifiziertes Lehrpersonal verfügen.

Online-Dienst

Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Biozid-Produkte online beantragen

ID: L100012_285094964

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Version

Technisch erstellt am 05.04.2023

Technisch geändert am 12.12.2023

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Ansprechpartner

Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord

Adresse

Hausanschrift

Seekoppelweg 5a

24113 Kiel

Kontakt

Telefon Festnetz: 0431 220040-10(Zentrale)

Fax: 0431 220040-650

E-Mail: poststelle@arbeitsschutz.uk-nord.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 13.12.2010

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Unterrichtsmaterial beziehungsweise Dokumente zum Lehrgangskonzept, darunter:
    • Lehrgangsprogramm
    • Lehrgangsinhalte
    • Referierende und deren Qualifikation
    • Stundentafel mit Angabe der Referierenden zur Lehreinheit
    • Nachweis über die Qualifikation der Referierenden
    • Inhalte der Referate als Kurzbeiträge
    • Informationen zum Lehrmaterial
    • Entwurf eines Lehrgangszeugnisses
    • Prüfungsunterlagen und Angaben zum Prüfungsablauf (zum Beispiel einen Prüfungsbogen mit Bewertung und Kennzeichnung der richtigen Antworten)
    • genaue Bezeichnung der durch den Lehrgang erworbenen Sachkunde mit Bezug auf die zugrundeliegende Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS)
    • erforderliche Vorqualifikation der Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer

Voraussetzungen

  • Das Lehrgangskonzept erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an die Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung
  • fachlich qualifiziertes Lehrpersonal

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Dem Anerkennungsbescheid liegen Informationen bei, wie Sie Rechtsmittel einlegen können.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 30.11.2022

Version

Technisch erstellt am 03.08.2022

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Qualifikationsnachweis, GefStoffV, Begasung, Biozid-Produkte, Gefahrstoffverordnung, Qualifikation, Holzschutz, Lehrgang, Schulungsanbieter, Befähigungsscheininhaber, Sachkundelehrgang, Behördliche Anerkennung, Biozidprodukte, Biozid, Biozidwirkstoffe, Befähigungsschein, Lehrgangsanbieter, Desinfektion, Desinfektionsmaßnahmen, Berufsqualifikation, Schädlingsbekämpfung, Anerkennung Qualifikation, Holz- und Bautenschutz, Anerkennung Sachkundelehrgang, Hygienemaßnahmen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020