• Wahlstorf (Landkreis Plön, Schleswig-Holstein)
Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung Anerkennung Lehrgang für Asbest

Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest beantragen

Wenn Sie einen Lehrgang für sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.

Beschreibung

Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.

Hierbei kann es sich auch um Gewerke-spezifische Lehrgänge handeln.

Die Anerkennung kann von der zuständigen Behörde zeitlich begrenzt werden.

Online-Dienst

Anerkennung eines Sachkundelehrgang für Asbest online beantragen

ID: L100012_285094965

Online erledigen

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Version

Technisch erstellt am 05.04.2023

Technisch geändert am 12.12.2023

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Ansprechpartner

Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord

Adresse

Hausanschrift

Seekoppelweg 5a

24113 Kiel

Kontakt

Telefon Festnetz: 0431 220040-10(Zentrale)

Fax: 0431 220040-650

E-Mail: poststelle@arbeitsschutz.uk-nord.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 13.12.2010

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Unterrichtsmaterial bzw. Dokumente zum Lehrgangskonzept des anzuerkennenden Lehrgangs, die folgendes beinhalten:

  • Lehrgangsprogramm
  • Lehrgangsinhalte
  • Referenten und deren Qualifikation
  • Stundentafel mit Angabe der Referenten zur Lehreinheit
  • Nachweis über die Qualifikation der Referenten
  • Inhalte der Referate als Kurzbeiträge
  • Informationen zum Lehrmaterial
  • Entwurf eines Lehrgangszeugnisses

Diese Unterlagen sollten zudem Prüfungsunterlagen und Angaben zum Prüfungsablauf beinhalten (z.B. Prüfungsbogen mit Bewertung und Kennzeichnung der richtigen Antworten).

Voraussetzungen

  • Das Lehrgangskonzept erfüllt die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung, insbesondere § 8 Absatz 8 i. V. m. Anhang I, Nr. 2.4.2, Absatz 3 (derzeit gültige Fassung).
  • Inhalt und Umfang des Sachkundelehrgangs erfüllt die Vorgaben des technischen Regelwerks TRGS 519 zur Gefahrstoffverordnung (Asbest).

Rechtsgrundlage(n)

§8 Absatz 8 i.V.m. Anhang I Nr. 2.4.2 Absatz 3 der GefStoffV

Rechtsbehelf

Dem Anerkennungsbescheid liegen Informationen bei, wie Sie Rechtswiderspruch einlegen können.

Verfahrensablauf

Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde einreichen. -

  • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen, fordert gegebenenfalls weitere Informationen oder Unterlagen nach.
  • Die zuständige Behörde erteilt die Anerkennung oder lehnt sie ab.

Kosten

Kosten: variabel von 100 bis 1000 Euro

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein am 25.05.2022

Version

Technisch erstellt am 03.08.2022

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Anerkennung Qualifikation, Sachkundelehrgang, Weiterbildung, Anerkennung Fortbildung, Berufsqualifikation, Hochgefährliche Asbestarbeiten, Sachkundenachweis, Qualifikation, Schwachgebundenes Asbest, Qualifikationsnachweis, Fortbildung, Behördliche Anerkennung, Sachkundige Person

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020