Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung Anerkennung einer gleichwertigen QualifikationOnline erledigen

    Gleichwertigkeit einer Qualifikation nach der Gefahrstoffverordnung beantragen

    Wenn Sie Ihre bereits erworbene Qualifikation im Bereich Gefahrstoffe als gleichwertig zur Sachkunde anerkennen lassen wollen, müssen Sie die Gleichwertigkeit bei der zuständigen Stelle nachweisen.

    Beschreibung

    Haben Sie im Bereich der Gefahrstoffe eine mit einer Sachkunde nach Gefahrstoffverordnung vergleichbare Qualifikation erlangt, zum Beispiel mit einer Berufsausbildung oder Weiterbildung? Dann können Sie diese vergleichbare Qualifikation bei der zuständigen Stelle als gleichwertig anerkennen lassen.

    Diese Möglichkeit haben Sie auch, wenn Sie eine entsprechende Qualifikation im Ausland erworben haben.

    Zur Anerkennung müssen Sie Nachweise vorlegen, die Ihre gleichwertige Qualifikation belegen.

    Online-Dienst

    Gleichwertigkeit einer Qualifikation online beantragen

    ID: L100012_285094966

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Seekoppelweg 5a

    24113 Kiel

    Kontakt

    Fax: 0431 220040-650

    Telefon Festnetz: 0431 220040-10(Zentrale)

    E-Mail: poststelle@arbeitsschutz.uk-nord.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der vorhandenen Qualifikation in deutscher Sprache
      • Inhalte der Qualifikation
      • Zeugnis beziehungsweise Nachweis

    Voraussetzungen

    • qualifizierte Aus- oder Weiterbildung, die der geforderten Sachkunde für die geplanten Tätigkeiten und Verwendungen vergleichbar ist
    • Nachweise von ausländischen Qualifikationen in deutscher Sprache

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 07.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Gefahrstoff, Fortbildung, Gefahrstoffverordnung, Sachkunde, Anerkennung ausländische Qualifikation, Qualifikation, Berufsqualifikation, Qualifikationsnachweis, Anerkennung Fortbildung, Weiterbildung, Anerkennung Qualifikation, GefStoffV, Sachkundige Person, Sachkundenachweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de