Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen (4.3.1(2)) Erteilung

    Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen beantragen

    Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen müssen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen im Anschluss eine Rückmeldung. Bei erfolgreicher Prüfung wird Ihnen eine Erlaubnis für die Durchführung für eine Begasung erteilt.

    Online-Dienst

    Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen online beantragen

    ID: L100012_285094962

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 05.04.2023

    Technisch geändert am 12.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Ansprechpartner

    Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Seekoppelweg 5a

    24113 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0431 220040-10(Zentrale)

    Fax: 0431 220040-650

    E-Mail: poststelle@arbeitsschutz.uk-nord.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 13.12.2010

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung der beabsichtigten Anwendungsbereiche von Begasungen
    • Angabe der zu verwendenden Wirkstoffe
    • Nachweis, dass die räumliche und sicherheitstechnische Ausstattung des Unternehmens für die geplanten Begasungen ausreichend und geeignet ist
    • Kopie der Sachkundenachweise der sachkundigen Personen
    • Kopie der Befähigungsscheine der Befähigungsscheininhaber
    • Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O

    Voraussetzungen

    • Befähigungsschein
    • Sachkundenachweis
    • Polizeiliches Führungszeugnis nach Belegart O
    • die für die Tätigkeiten notwendige personelle und sicherheitstechnische Ausstattung
    • die Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften g und d
    • Nachweis der Zuverlässigkeit des Arbeitgebers

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Rechtsklage

    Verfahrensablauf

    Eine Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen müssen Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.

    • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.

    Fristen

    Vor der erstmaligen Begasung

    Kosten

    Verwaltungsgebühr ab 100.0 EUR bis 1000.0 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren (MSGJFS) des Landes Schleswig-Holstein am 12.05.2022

    Version

    Technisch erstellt am 02.08.2022

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Gefahrenbereich, Verantwortliche Person, Schädlingsbekämpfung, Biozid, Arbeitsschutzvorschriften, Sachkundige Person, Erlaubnis, Arbeitsschutz, Überwachung, Arbeitsmittel, Biozid-Produkte, Holz- und Bautenschutz, Befähigungsscheininhaber, Gefährdungsbeurteilung, Begasung, Desinfektion, Sachkundenachweis, Hygiene, Gefahrstoffe, Pflanzenschutzmittel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020