• Einhaus (Landkreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein)
Antrag Errichtung oder Änderung einer Anlage oberirdische Gewässer Erteilung

Genehmigung zur Errichtung oder Änderung einer Anlage an oberirdischen Gewässern beantragen

Wenn Sie wesentliche Änderungen an oder in oberirdischen Gewässern oder einer bestehenden Anlage vornehmen oder eine Anlage errichten möchten, müssen Sie eine Genehmigung bei der zuständigen unteren Wasserbehörde beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie eine Anlage errichten oder wesentliche Änderungen an einer bestehenden Anlage in, oberhalb von, unterhalb von, über oder an oberirdischen Gewässern vornehmen möchten, können Sie eine Genehmigung bei der Wasserbehörde beantragen. Anlagen können sein: Stauanlagen, Brücke, Überfahrt, Durchlass, Gewässerkreuzung mit Ver-/Entsorgungsleitung, Baumaßnahme am Gewässer, Leitungstrasse parallel zum Gewässer, Uferbefestigungen und Grundstückseinfriedungen, Steg, Verwallung oder Geländeauffüllung/abtrag.

Anlagen können sein:

  • Stauanlagen,
  • Brücke,
  • Überfahrt,
  • Durchlass,
  • Gewässerkreuzung mit Ver-/Entsorgungsleitung,
  • Baumaßnahme am Gewässer,
  • Leitungstrasse parallel zum Gewässer,
  • Uferbefestigungen und Grundstückseinfriedungen,
  • Steg,
  • Verwaltung oder Geländeauffüllung/-abtrag.

Online-Dienst

Genehmigung Errichtung oder Änderung einer Anlage an oberirdischen Gewässern beantragen

ID: L100012_286181158

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Version

Technisch erstellt am 15.05.2023

Technisch geändert am 05.02.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

Untere Wasserbehörde (abhängig vom Ort)

Ansprechpartner

Fachdienst 342 Wasserwirtschaft

Adresse

Hausanschrift

Barlachstraße 2

23909 Ratzeburg

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr ; Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 04541 888-465

E-Mail: gewaesserbewirtschaftung@kreis-rz.de

Version

Technisch erstellt am 16.02.2019

Technisch geändert am 26.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020

erforderliche Unterlagen

- Ggfs. Einverständniserklärung der Grundstückseigentümer*in

- Ggfs. Einverständniserklärung des Wasser- und Bodenverbandes

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Verfahrensablauf

Genehmigung von Anlagen an oberirdischen Gewässern können Sie formlos beantragen.

- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag

- Sie erhalten eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag

Kosten

Die Antragsstellung ist kostenfrei. Es entsteht möglicherweise eine Gebühr für das Verwaltungsverfahren, die mit Abschluss des Genehmigungsverfahrens erhoben wird. In den meisten Fällen beträgt die Gebühr für Unternehmen und Private 50 €.

Weitere Informationen unter angegebenem Link (Landesverordnung über Verwaltungsgebühren, Anlage „Allgemeiner Gebührentarif“ Abschnitt 24.1).

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein am 10.02.2022

Version

Technisch erstellt am 28.06.2022

Technisch geändert am 01.09.2024

Stichwörter

Stauanlage, Brücke, Änderung, Sichtschutz, Anlage, Schwimmteich, Steg, Fluss, Gewässer, Schöpfwerk, Wasserbecken, Oberirdisch, Wälle, Wasser, Wasserstraße, Grundstücksgrenze, Ausbau, Zäune, Ufersicherung, Sielbauwerk, Errichtung, Kabelleitung, Überfahrt, Wasserabfluss, Rohrleitung, Entfernung, Grenzwände, Gräben, Ufermauer, Hecken, Beseitigung, Mauern, Teich, Wand, Durchlass

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020