Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge (E-Kennzeichen) beantragen
Um ein elektrisch betriebenes Fahrzeug anzumelden, müssen Sie ein E-Kennzeichen bei Ihrer örtlichen Kfz-Zulassungsstelle beantragen.
Beschreibung
Das E-Kennzeichen können Sie für Fahrzeuge beantragen, die über einen alternativen Antrieb verfügen.
Dazu gehören:
- Reine Batterieelektrofahrzeuge,
- Fahrzeuge, die über ein Ladekabel von außen aufgeladen werden, beispielsweise Plug-In-Hybridfahrzeuge, und
- mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, beispielsweis Brennstoffzellenautos.
Sie erkennen ein E-Kennzeichen an dem Buchstaben "E" hinter dem allgemeinen Fahrzeugkennzeichen. Möchten Sie in Umweltzonen einfahren, brauchen Sie weiterhin eine Umweltplakette.
Vorteile für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen im Straßenverkehr sind zum Beispiel:
- kostenfreies Parken,
- Nutzung besonders ausgewiesener Parkplätze,
- Benutzung der Busspur.
Diese Vorteile unterscheiden sich zwischen den Kommunen. Bitte fragen Sie bei Ihrer örtlichen Verkehrsbehörde nach, was für Ihren Wohnort zutrifft. Bitte beachten Sie, dass es verschiedene Arten von Kennzeichen für unterschiedliche Zwecke gibt. Davon sind die Folgenden nicht mit dem E-Kennzeichen kombinierbar:
- Kurzzeitkennzeichen,
- Ausfuhrkennzeichen und
- rote Kennzeichen (sogenannte Händlerkennzeichen).
Hinweis: Sie können bis zu EUR 2.000 beim erstmaligen Erwerb und Zulassung eines Elektrofahrzeugs einsparen, wenn Sie einen Umweltbonus beantragen.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Örtlich zuständige Zulassungsbehörden
Ansprechpartner
Kreis Dithmarschen - Fachdienst 212 - Zulassungsstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Formulare
FD212 Selbstfahrermietfahrzeug
FD212 GbR Erklärung
FD212 Merkblatt Voraussetzung der Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für Schwerbehinderte
FD212 SEPA
FD212 Vollmacht Minderj und AnhZuschlag
FD212 Vollmacht zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde
FD212 §3a KrafStG Schwerbehinderung
FD212 Steuerbefreiung Feuerw Krankenw Schausteller usw
erforderliche Unterlagen
- Nachweis, dass es sich um ein Fahrzeug im Sinn des Elektromobilitätsgesetzes handelt, beispielsweise anhand der Zulassungsbescheinigung Teil I (auch genannt Fahrzeugschein), der Übereinstimmungsbescheinigung oder der Datenbestätigung (englische Abkürzung: COC)
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- gegebenenfalls bisherige Kennzeichenschilder
- bei Gebrauchtfahrzeugen: Hauptuntersuchungsbericht
- elektronische Versicherungsbestätigung
Voraussetzungen
Ihr Fahrzeug muss über einen alternativen Antrieb oder über eine alternative Energiequelle verfügen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das E-Kennzeichen beantragen Sie persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde:
- Vereinbaren Sie telefonisch oder sofern möglich online einen Termin bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen sowie die Bezahlsumme von 27,00 EUR zu Ihrem Termin mit.
- Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
- Wenn die Prüfung positiv ausfällt, erhalten Sie noch während des Termins Ihr persönliches E-Kennzeichen.
Kosten
Zulassung inklusive Stempelung der Kennzeichen: 27,00 EUR
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 08.07.2019
Stichwörter
Plug-In-Hybridfahrzeuge, E-Kennzeichen, elektrisch, elektro, Elektromobilitätsgesetz (EmoG), Straßenverkehrsamt, Kennzeichen, Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV), E-Auto, Zulassung im Straßenverkehr, Kfz-Zulassungsbehörde Verkehrsbehörde, Umweltbonus, Elektrofahrzeug, Elektromobilität, Elektrokennzeichen, Fahrzeugzulassung, Kfz-Zulassungsstelle