Aufenthaltserlaubnis Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche nach Berufsausbildung beantragen
Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Ausbildung in Deutschland kann in direktem Anschluss Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für längstens 12 Monate verlängert werden.
Beschreibung
Wenn Sie erfolgreich eine schulische oder betriebliche Ausbildung in Deutschland abgeschlossen haben, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erteilt werden.
Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen befristet in direktem Anschluss an Ihre bisherige Ausbildung erteilt. Eine Verlängerung ist möglich, wenn bei der ersten Erteilung der Höchstzeitraum von 12 Monaten nicht ausgenutzt wurde. Sollten Sie während dieser Zeit keinen Arbeitsplatz finden, ist eine Verlängerung auch dann ausgeschlossen. Sie sind dann zur Ausreise aus dem Bundesgebiet verpflichtet.
Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.
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Zuständigkeit
Hinweise für Lübeck: Aufenthaltserlaubnis Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche nach Berufsausbildung beantragen
Bitte nutzen Sie den Online-Dienst.
Ansprechpartner
Hansestadt Lübeck - Ausländerbehörde
Adresse
Hausanschrift
Königstraße 49 - 57
23552 Lübeck
Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße. Ein Fotoautomat befindet sich im Warteraum des Bürgerservicebüros Innenstadt.
Parkplätze
- Parkplatz: Kanalstraße P4
Anzahl: 147 Gebühren: ja - Parkplatz: Kanalstraße P5
Anzahl: 45 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Fleischhauerstraße
Linie:- Bus: Linie 4, 10, 11, 21, 31, 32, 39
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: ordnungsamt@luebeck.de
Internet
Weitere Informationen
Nutzen Sie bitte den Online-Dienst, um mit der Ausländerbehörde in Kontakt zu treten. Eine Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Diesen können Sie online oder telefonisch über die 0451 - 115 vereinbaren können. Bitte sagen Sie Termine frühzeitig ab, falls Sie diese nicht wahrnehmen können. Aktuell sind leider keine Termine für die Einbürgerungsbehörde verfügbar. Weitere Informationen finden Sie in der Leistungsbeschreibung. Termine zur Abholung von Dokumenten wie dem elektronischen Aufenthaltstitel vereinbaren Sie online oder telefonisch unter (0451)122-3311. Die Ausgabe erfolgt im Bürgerservicebüro Innenstadt im Lichthof am Ausgabetresen im Erdgeschoss.
Stichwörter
Abschiebung, Arbeitserlaubnis, Asyl, Asylanten, Asylbewerber, Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltskarte, Aufenthaltsmitteilung, Aufenthaltstitel Zuwanderer, Ausländer, Ausländer Migranten, Ausländerangelegenheiten, Ausländerbehörde, Besuch aus dem Ausland, Einbürgerung, Einwanderung, Einwohnermeldeamt, Erwerb Staatsangehörigkeit, Flüchtlinge, Flüchtlingshilfe, Flüchtlingsunterbringung, Gäste aus dem Ausland, Integration, Integrationskurse, keine Staatsangehörigkeit, Migranten, Migration, Migrationshintergrund, Nachweis Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit verlieren, Umverteilung, Verlust Staatsangehörigkeit, Verpflichtungserklärung, Visum für Besucher, Zuwanderung, Zuwanderungsgesetzt
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Nationalpass
- Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt (zum Beispiel Arbeitsvertrag und Entgeltabrechnungen, Kontoauszüge, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte)
- Nachweis über eine Krankenversicherung
- Qualifikationsnachweis (Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung Ihres Ausbildungsbetriebes bzw. Ihrer Bildungseinrichtung über den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung
- 1 aktuelles biometrisches Foto
- Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
Formulare
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Sie müssen bereits im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach erfolgreich abgeschlossener schulischer oder betrieblicher Ausbildung im Bundesgebiet sein, die den Höchstzeitraum von 12 Monaten noch nicht ausgeschöpft hat.
Außerdem müssen Sie die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis erfüllen. Dies sind insbesondere:
- ein gesicherter Lebensunterhalt,
- eine geklärte Identität,
- Besitz eines gültigen Nationalpasses.
Rechtsgrundlage(n)
§ 20 Absatz 3 Nr. 3 und Absatz 4 Satz 2 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
§ 8 Absatz 1 AufenthG
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) § 20 Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) § 8 Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.
- Verwaltungsgerichtliche Klage.
Verfahrensablauf
Einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.
- Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
- Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
- Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.
Fristen
Antragstellung vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft wird empfohlen. Die Aufenthaltserlaubnis ist einschließlich einer Verlängerung auf 12 Monate befristet.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Auslastung in der örtlich zuständigen Ausländerbehörde ab.
Kosten
Gebühr ab 93.00 EUR bis 96.00 EUR
Weitere Informationen
Im Internet können Sie auf der Portalseite der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland weitere Informationen erhalten
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Harburg Fachamt Einwohnerwesen Harburger Rathausplatz 1 21073 Hamburg E-Mail: bezirksamt@harburg.hamburg.de Fax: 040 42790-7600 Telefon: +49 40 428713849 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 20.11.2020
Stichwörter
Arbeitserlaubnis, Aufenthalt nach Ausbildung, Aufenthaltserlaubnis für Arbeitsplatzsuche, Arbeitsgenehmigung