Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Ausübung einer selbständigen TätigkeitOnline erledigen

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit beantragen

    Sie können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn Sie die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit beabsichtigen.

    Beschreibung

    Für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit können Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.

    Eine Aufenthaltserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist nur für einen bestimmten Zweck, wie unter anderem für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit möglich.

    Online-Dienst

    Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit online beantragen

    ID: L100012_296340911

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Großflecken 59

    24534 Neumünster

    Parkplätze

    • Parkplatz: Hinterm Stadthaus Brachenfelder Straße 1 und City-Parkhaus
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle am Großflecken

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Digitale Terminvergabe:

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-0

    Fax: +49 4321 942-2326

    E-Mail: auslaenderbehoerde@neumuenster.de

    Kontaktperson

    • Abteilungsleitung

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2477

    • Buchstabe A - Andr

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2729

    • Buchstaben Ands - Az, B, C, D - Daia

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2119

    • Buchstaben Daj - Dz, E, F, G, H - Hame

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2273

    • Buchstaben Hamf - Hz, I, J, K - Kinf

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2432

    • Buchstaben King- Kz, L, M - Mill

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2737

    • Buchstaben Quasj - Qz, R, S, T - Tama

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2491

    • Buchstaben Tamb - Tz, U, V, W, X, Y, Z

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2397

    • Buchstaben Milm - Mz, N, O, P,Q - Qasi

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2181

    Internet

    Stichwörter

    Aufenthaltsbescheinigung, Aufenthaltserlaubnis, Einbürgerung, Migrationshintergrund, Ausländer, Migranten, Ausländer-Angelegenheiten, Einwanderung, Abschiebung, Ausländerbehörde, Deutschland, Asylanten, Asylbewerber, Asyl,, Ausländer, Ausländerangelegenheiten, Ausländer-Angelegenheiten, Ausländerbehörde

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Nationalpass
    • Nachweis über eine Krankenversicherung;
    • Mietvertrag
    • Lebenslauf und Qualifikationsnachweise über  bisherige Tätigkeiten und Ausbildungen (Abschlussurkunden, Zeugnisse oder Bescheinigungen)
    • Finanzierungsplan / Businessplan
    • 1 aktuelles biometrisches Foto
    • Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

    Formulare

    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Die Aufenthaltserlaubnis kann Ihnen nur erteilt werden, wenn

    • ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis an der Tätigkeit besteht und
    • die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft in Deutschland erwarten lässt und
    • die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.

    Wenn Sie bereits das 45. Lebensjahr vollendet haben, ist zusätzlich eine angemessene Altersvorsorge erforderlich.

    Des Weiteren sind die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen.

    Dies sind insbesondere:

    • ein gesicherter Lebensunterhalt,
    • eine geklärte Identität,
    • Besitz eines gültigen Nationalpasses.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 21 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 4 Satz 1 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.

    • Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.

    • Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
    • Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
    • Es erfolgt ggf. die Beteiligung weiterer Behörden.
    • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
    • Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.

    Fristen

    Antragstellung vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft wird empfohlen.

    Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal 3 Jahre erteilt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsanfall in der örtlich zuständigen Ausländerbehörde.

    Kosten

    Gebühr 100.00 EUR

    Weitere Informationen

    Weitere Informationen finden Sie im Internet im Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland

    https://www.make-it-in-germany.com/de/

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Harburg Fachamt Einwohnerwesen Harburger Rathausplatz 1 21073 Hamburg E-Mail: bezirksamt@harburg.hamburg.de Fax: 040 427907600 Telefon: +49 40 428713849 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 20.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Erwerbstätigkeit, Arbeitsgenehmigung, Arbeitserlaubnis, Aufenthalt zur selbständigen Tätigkeit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de