Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Arbeitsplatzsuche nach ForschungstätigkeitOnline erledigen

    Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss einer Forschungstätigkeit beantragen

    Wenn Sie sich in direktem Anschluss an Ihre Forschungstätigkeit auf Suche nach einem Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz oder einer selbständigen Tätigkeit befinden, wird Ihnen für maximal 9 Monate eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. 

    Beschreibung

    Sie haben als Forscherin oder Forscher einen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für höchstens 9 Monate in direktem Anschluss an Ihre bisherige Forschungstätigkeit erteilt. Damit ist es möglich, einen Ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz zu finden. Ziel der Suche kann auch eine selbständige Tätigkeit sein. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.
     

    Online-Dienst

    Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit online beantragen

    ID: L100012_296340911

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    -    Die für Ihren Wohnort örtlich zuständige Ausländerbehörde.
     

    Ansprechpartner

    Stadt Neumünster - Ausländerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Großflecken 59

    24534 Neumünster

    Parkplätze

    • Parkplatz: Hinterm Stadthaus Brachenfelder Straße 1 und City-Parkhaus
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle am Großflecken

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Digitale Terminvergabe:

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-0

    Fax: +49 4321 942-2326

    E-Mail: auslaenderbehoerde@neumuenster.de

    Kontaktperson

    • Abteilungsleitung

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2477

    • Buchstabe A - Andr

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2729

    • Buchstaben Ands - Az, B, C, D - Daia

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2119

    • Buchstaben Daj - Dz, E, F, G, H - Hame

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2273

    • Buchstaben Hamf - Hz, I, J, K - Kinf

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2432

    • Buchstaben King- Kz, L, M - Mill

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2737

    • Buchstaben Quasj - Qz, R, S, T - Tama

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2491

    • Buchstaben Tamb - Tz, U, V, W, X, Y, Z

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2397

    • Buchstaben Milm - Mz, N, O, P,Q - Qasi

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2181

    Internet

    Stichwörter

    Aufenthaltsbescheinigung, Aufenthaltserlaubnis, Einbürgerung, Migrationshintergrund, Ausländer, Migranten, Ausländer-Angelegenheiten, Einwanderung, Abschiebung, Ausländerbehörde, Deutschland, Asylanten, Asylbewerber, Asyl,, Ausländer, Ausländerangelegenheiten, Ausländer-Angelegenheiten, Ausländerbehörde

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    -    Gültiger Nationalpass
    -    Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt (zum Beispiel Arbeitsvertrag und Entgeltabrechnungen, Kontoauszüge, Abgabe einer                       Verpflichtungserklärung durch Dritte)
    -    Nachweis über eine Krankenversicherung
    -    Qualifikationsnachweis (Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung Ihrer Hochschule über den erfolgreichen Abschluss eines Studiums
    -    1 aktuelles biometrisches Foto
    -    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen
     

    Formulare

    -    Formulare: keine
    -    Onlineverfahren möglich: nein
    -    Schriftform erforderlich: nein
    -    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Sie haben in Deutschland eine Forschungstätigkeit ausgeführt, diese abgeschlossen und eine gültige Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung (§ 18d oder § 18e AufenthG) besessen. Weitere allgemeine Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis sind:
    -    ein gesicherter Lebensunterhalt,
    -    eine geklärte Identität,
    -    Besitz eines gültigen Nationalpasses.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die Rechtsgrundlage, § 20 Abs. 3 Nr. 2 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) finden Sie im Internet auf folgender Seite

    https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__20.html

    Rechtsbehelf

    -    Widerspruch
         Detaillierte Informationen hierzu können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.
    -    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.
    -    Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
    -    Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
    -    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den           elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
    -    Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.

    Fristen

    Antragstellung vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft, wird empfohlen.

    Antragsfrist: 4 Wochen (Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft wird empfohlen.)

    Bearbeitungsdauer

    -    Die Bearbeitungsdauer kann in den örtlich zuständigen Ausländerbehörden variieren (etwa 5 bis 6 Wochen).

    5 Wochen (Abhängig von der örtlich zuständigen Ausländerbehörde (etwa 5 bis 6 Wochen).)

    Kosten

    Fixe Kosten: Gebühr EUR 98,00

    Gebühr 98.00 EUR

    Weitere Informationen

    Informationen für Fachkräfte aus dem Ausland finden Sie im Portal der Bundesregierung
    https://www.make-it-in-germany.com/de/

    Die Rechtsgrundlage finden Sie auf der Seite Gesetze im Internet 
    https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__20.html
     

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Harburg Fachamt Einwohnerwesen Harburger Rathausplatz 1 21073 Hamburg E-Mail: bezirksamt@harburg.hamburg.de Fax: 040 427907600 Tel. +49 40 428713849 am 20.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Aufenthalt nach Forschungstätigkeit, Arbeitsgenehmigung, Arbeitserlaubnis, Arbeitsplatzsuche

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de