Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht.

    Für bestimmte  Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

    Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage gereinigt werden kann.

    Online-Dienst

    Antrag auf Genehmigung einer Entwässerungsanlage

    ID: L100012_299952597

    Beschreibung

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    Version

    Technisch erstellt am 27.03.2024

    Technisch geändert am 27.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    zuständige Stelle

    Hinweise für Kiel: Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Zuständigkeit

    Hinweise für Kiel: Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Bei der Landeshauptstadt Kiel sind die Zuständigkeiten beim:

    • Tiefbauamt - Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen - Sachbereich Grundstücksentwässerung

    Bei der Landeshauptstadt Kiel sind die Zuständigkeiten beim:

    • Tiefbauamt - Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen - Sachbereich Grundstücksentwässerung

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Sachbereich Grundstücksentwässerung

    Beschreibung

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    Adresse

    Hausanschrift

    Fleethörn 9

    24103 Kiel

    Rathaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr Do 14:00 - 16:00 Uhr Mi geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 901-4372

    Telefon Festnetz: +49 431 901-4374

    Telefon Festnetz: +49 431 901-4364

    E-Mail: grundstuecksentwaesserung@kiel.de

    Formulare

    PDF: Merkblatt zum Antrag auf Genehmigung einer Entwässerungsanlage (Entwässerungsantrag)

    Merkblatt über den Anschluss der Grundstücksentwässerungsanlagen an die städtischen Abwasseranlagen inkl. Darstellungshinweisen.

    PDF: Antrag auf Genehmigung einer Entwässerungsanlage (Entwässerungsantrag, nicht Barrierefrei)

    Antrag auf Genehmigung einer Entwässerungsanlage, nicht Barrierefrei

    Stichwörter

    Abwasser, Abwasserbehandlung, Abwasserbehandlungsanlange, Abwasserbeseitigung, Abwasserleitung, Abwasserleitungen, Entwässerung, Schmutzwasser, Entwässerungsauskunft, Entwässerungsgenehmigung, Grundstücksentwässerung, Kanalauskunft, Kleinkläranlagen, Schmutzwassereinleitung, Sielkataster

    Version

    Technisch erstellt am 23.02.2022

    Technisch geändert am 10.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Fleethörn 9

    24103 Kiel

    Rathaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr Do 14:00 - 16:00 Uhr Mi geschlossen

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 27.07.2009

    Technisch geändert am 10.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    •  Antrag

    Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (beispielsweise industrielles Abwasser oder gewerbliches Abwasser), das in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. Genauere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

    Gegebenenfalls:

    • Informationen zur Produktion des einleitenden Betriebs
    • Informationen über das anfallende Abwasser, die Abwasserkanäle und die vorgesehenen Vorbehandlungsanlagen

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn

    • die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
    • die öffentliche Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
    • das Abwasser beim einleitenden Betrieb gegebenenfalls so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

    Hinweise für Kiel: Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Um den Online-Dienst Antrag auf Genehmigung einer Entwässerungsanlage nutzen zu können benötigen Sie mind. ein Basis-Konto im Service-Portal Schleswig-Holstein

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    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
    • Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese  mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
    • Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    Hinweise für Kiel: Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung

    Gemäß der Entwässerungssatzung der Landeshauptstadt Kiel vom 30.04.1992 §11 Abs. 1 dürfen Entwässerungsanlagen auf Grundstücken nur nach einer Genehmigung durch die Landeshauptstadt Kiel (Tiefbauamt, Sachbereich Grundstücksentwässerung) hergestellt oder geändert werden. Hierzu gehören auch sämtliche Sanierungs- und/oder Umbaumaßnahmen von Schmutz- und Regenwasserleitungen innerhalb und außerhalb des Bestandsgebäudes.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023

    Version

    Technisch erstellt am 22.10.2021

    Technisch geändert am 01.01.2025

    Stichwörter

    Mischwassereinleitung, Industrielles Abwasser, Klärwerk, Gewerbliches Abwasser, Schmutzwasser, Mischwasserkanalisation, Einleitung, Wasserhaushaltsgesetz, Kläranlage, Schmutzwassereinleitung, Trennsysteme, Indirekteinleitung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020