Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung
Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.
Beschreibung
Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht.
Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.
Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage gereinigt werden kann.
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Antrag auf Genehmigung einer Entwässerungsanlage
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zuständige Stelle
Hinweise für Kiel: Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung
Zuständigkeit
Hinweise für Kiel: Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung
Bei der Landeshauptstadt Kiel sind die Zuständigkeiten beim:
- Tiefbauamt - Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen - Sachbereich Grundstücksentwässerung
Bei der Landeshauptstadt Kiel sind die Zuständigkeiten beim:
- Tiefbauamt - Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen - Sachbereich Grundstücksentwässerung
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Sachbereich Grundstücksentwässerung
Beschreibung
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Mo - Fr 8:30 - 13:00 Uhr Do 14:00 - 16:00 Uhr Mi geschlossen
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Formulare
PDF: Merkblatt zum Antrag auf Genehmigung einer Entwässerungsanlage (Entwässerungsantrag)
Merkblatt über den Anschluss der Grundstücksentwässerungsanlagen an die städtischen Abwasseranlagen inkl. Darstellungshinweisen.
PDF: Antrag auf Genehmigung einer Entwässerungsanlage (Entwässerungsantrag, nicht Barrierefrei)
Antrag auf Genehmigung einer Entwässerungsanlage, nicht Barrierefrei
Stichwörter
Abwasser, Abwasserbehandlung, Abwasserbehandlungsanlange, Abwasserbeseitigung, Abwasserleitung, Abwasserleitungen, Entwässerung, Schmutzwasser, Entwässerungsauskunft, Entwässerungsgenehmigung, Grundstücksentwässerung, Kanalauskunft, Kleinkläranlagen, Schmutzwassereinleitung, Sielkataster
Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen
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Hausanschrift
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Fax: +49 431 901-62657
E-Mail: tiefbauamt@kiel.de
erforderliche Unterlagen
- Antrag
Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (beispielsweise industrielles Abwasser oder gewerbliches Abwasser), das in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. Genauere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.
Gegebenenfalls:
- Informationen zur Produktion des einleitenden Betriebs
- Informationen über das anfallende Abwasser, die Abwasserkanäle und die vorgesehenen Vorbehandlungsanlagen
Formulare
Hinweise für Kiel: Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung
Voraussetzungen
Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn
- die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
- die öffentliche Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
- das Abwasser beim einleitenden Betrieb gegebenenfalls so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.
Hinweise für Kiel: Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung
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Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
- Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
Weitere Informationen
Bemerkungen
Hinweise für Kiel: Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung
Gemäß der Entwässerungssatzung der Landeshauptstadt Kiel vom 30.04.1992 §11 Abs. 1 dürfen Entwässerungsanlagen auf Grundstücken nur nach einer Genehmigung durch die Landeshauptstadt Kiel (Tiefbauamt, Sachbereich Grundstücksentwässerung) hergestellt oder geändert werden. Hierzu gehören auch sämtliche Sanierungs- und/oder Umbaumaßnahmen von Schmutz- und Regenwasserleitungen innerhalb und außerhalb des Bestandsgebäudes.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz am 09.02.2023
Stichwörter
Mischwassereinleitung, Industrielles Abwasser, Klärwerk, Gewerbliches Abwasser, Schmutzwasser, Mischwasserkanalisation, Einleitung, Wasserhaushaltsgesetz, Kläranlage, Schmutzwassereinleitung, Trennsysteme, Indirekteinleitung