Angriffe durch Tiere VerfolgungOnline erledigen

    Hunde(beiß)vorfall melden

    Bitte melden Sie Hundeangriffe schnellstmöglich dem Ordnungsamt.

    Beschreibung

    Bitte melden Sie Hundeangriffe schnellstmöglich dem Ordnungsamt.

    Online-Dienst

    Hunde(beiß)vorfall online melden

    ID: L100012_274469201

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt Rantzau - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Chemnitzstraße 30

    25355 Barmstedt

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof in Barmstedt
      Linie:
      • Regionalbahn: Bahnlinie A3 bis Barmstedt
    • Haltestelle: Barmstedt, Markt
      Linie:
      • Bus: Buslinien 42, 43, 44
    • Haltestelle: Barmstedt, Chemnitzstraße
      Linie:
      • Bus: Buslinien 294 oder 6541

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Chemnitzstraße 30

    25355 Barmstedt

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag zusätzlich auch 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Sollten Ihnen die oben angeführten Öffnungszeiten nicht zusagen, bieten Ihnen die Beschäftigten des Amtes Rantzau gern einen persönlichen Termin außerhalb dieser Zeiten an.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4123 688-0

    Fax: +49 4123 688-144

    E-Mail: info@amt-rantzau.de

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung, Girocard

    Bankverbindung

    Amtskasse Rantzau

    Empfänger: Amtskasse Rantzau

    IBAN: DE42 2003 0000 0649 9090 66

    BIC: HYVEDEMM300

    Bankinstitut: HypoVereinsbank

    Weitere Informationen

    Eine Behindertentoilette im Erdgeschoß mit Euroschloß ist vorhanden.

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • beschreiben Sie den Tathergang
    • benennen Sie Zeit und Ort
    • benennen Sie mögliche Zeugen
    • legen Sie ggf. Fotos zum Tathergang und möglichen Verletzungen bei (Menschen dürfen nicht fotografiert werden)
    • reichen Sie ein ärztliches Gutachten ein, wenn eine Person verletzt wurde
    • reichen Sie eine tierärztliche Bescheinigung über Verletzung eines gebissenen Tieres/Hundes ein

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    gefährlicher Hund, gebissen, Hundeangriff, Beißvorfall, Hundehaltung, Attacke

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de