Wahlschein Ausstellung

    Briefwahl beantragen

    Sie sind wahlberechtigt und möchten in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dann müssen Sie einen Wahlschein beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Diese enthalten den Wahlschein.

    Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.

    Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

    Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

    Online-Dienst

    Briefwahl beantragen

    ID: L100012_293190382

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 07.11.2023 (von: Christesen, Jana)

    Technisch geändert am 13.06.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Ansprechpartner

    Amt Itzstedt - Amt Itzstedt: FB III: Bürgerservice - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Postanschrift

    Segeberger Straße 41

    23845 Itzstedt

    Öffnungszeiten

    Vor-Ort-Termine in den Fachbereichen der Amtsverwaltung nach Absprache!  Zusätzlich gesonderte Öffnungszeiten des  Einwohnermeldeamtes : Dienstag         08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag    08:00 bis 12:00 Uhr                           14:00 bis 17:30 Uhr Freitag             08:00 bis 12:00 Uhr Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Tangstedt  (NUR für Einwohnermeldeamtsangelegenheiten) : Montag            09:00 bis 12:00 Uhr                           13:30 bis 18:00 Uhr Nutzen Sie für Terminvereinbarungen gerne unsere  Online-Terminbuchung .

    Kontakt

    E-Mail: meldeamt@amt-itzstedt.de

    Telefon Festnetz: 04535 5090

    Fax: 04535 509153

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 19.09.2023 (von: Webservice, Amt Itzstedt)

    Technisch geändert am 02.10.2024 (von: Webservice, Amt Itzstedt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Angabe persönlicher Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
    • Schriftliche Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll

    Formulare

    Formulare vorhanden: 
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: 
    Persönliches Erscheinen nötig:

    Online-Dienste vorhanden: teilweise

    Hinweise für Itzstedt: Spezielle Hinweise für Amt Itzstedt

    Unter dem folgen Link zum Zuständigkeitsfinder Schleswig Holstein ist es möglich die Briefwahlunterlagen online zu beantragen:

    https://zufish.schleswig-holstein.de/info?areaId=25529&ags=01060043&area=Itzstedt%20(23845)&searchtext=&infotype=0#navigation

    Tragen Sie dort Ihren Wohnort und die Leistung "Briefwahl beantragen" ein, wählen die entsprechende Leistung aus und geben Ihre Daten unter dem Link zum Onlinedienst oben rechts dann ein. Ihre Antragsunterlagen kommen direkt im Amt Itzstedt per Mail in der zuständigen Abteilung an.

    Unter dem folgen Link zum Zuständigkeitsfinder Schleswig Holstein ist es möglich die Briefwahlunterlagen online zu beantragen:

    https://zufish.schleswig-holstein.de/info?areaId=25529&ags=01060043&area=Itzstedt%20(23845)&searchtext=&infotype=0#navigation

    Tragen Sie dort Ihren Wohnort und die Leistung "Briefwahl beantragen" ein, wählen die entsprechende Leistung aus und geben Ihre Daten unter dem Link zum Onlinedienst oben rechts dann ein. Ihre Antragsunterlagen kommen direkt im Amt Itzstedt per Mail in der zuständigen Abteilung an.

    Voraussetzungen

    • Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.    
    • Bei Antragstellung für eine andere Person: Sie müssen eine schriftliche Vollmacht vorlegen. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, finden Sie in der Ablehnung Ihres Antrags auf Erteilung eines Wahlscheines

    Verfahrensablauf

    Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:

    • Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
    • Sie stellen einen schriftlichen Antrag – verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
    • Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail),
    • Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.

    Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

    Fristen

    Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung. 

    Sie müssen den Wahlschein in der Regel  bis spätestens zwei Tage vor dem Wahltag, 18.00 Uhr, beantragt haben. 

    Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.

    Falls Sie einen Wahlschein beantragt, aber nie erhalten haben, können Sie bis zum Tag vor dem Wahltag, 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 8 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss 

    • mindestens 16 Jahre alt sein und 
    • durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Inneren und für Heimat am 11.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 29.03.2021 (von: Schuster, Martin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wahl per Post, Briefwahl, Wahlschein Erteilung, Wahl per Brief, Wahlschein zuschicken lassen, Wahlschein ausstellen lassen, Wahlschein beantragen, Wahlscheinantrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)