Wahlschein Ausstellung

    Briefwahl beantragen

    Sie sind wahlberechtigt und möchten in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dann müssen Sie einen Wahlschein beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Diese enthalten den Wahlschein.

    Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.

    Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

    Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

    Online-Dienst

    Briefwahl beantragen (Dataport)

    ID: L100012_281153528

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 29.11.2022 (von: Gregersen, Ilka)

    Technisch geändert am 13.06.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Hinweise für Mittleres Nordfriesland: Briefwahl beantragen

    Für all jene, die am 26. September nicht persönlich im Wahlbüro erscheinen können, liegt dem Wahl-Benachrichtigungsschreiben, welches per Post an alle Wahlberechtigten versandt wird, ein Antrag auf Briefwahl bei. Ausgefüllt kann dieser an folgende Adresse gesendet, in den Briefkasten geworfen oder persönlich abgegeben werden:

    Gemeindewahlbehörde Amt Mittleres Nordfriesland

    Theodor-Storm-Straße 2

    25821 Bredstedt

    Der Antrag kann auch per E-Mail an briefwahl@amnf.de gestellt werden

    Wichtig ist es, dort alle persönlichen Daten inklusive der Adresse zu nennen und den Antrag zu unterschreiben. 

    Der Antrag kann auch schon vorher direkt online runtergeladen werden unter dem Link im o.g. Artikel auf der Homepage.

    Danach erhalten die Briefwähler ihre Wahlunterlagen per Post an die angegebene Adresse.

    Für all jene, die am 26. September nicht persönlich im Wahlbüro erscheinen können, liegt dem Wahl-Benachrichtigungsschreiben, welches per Post an alle Wahlberechtigten versandt wird, ein Antrag auf Briefwahl bei. Ausgefüllt kann dieser an folgende Adresse gesendet, in den Briefkasten geworfen oder persönlich abgegeben werden:

    Gemeindewahlbehörde Amt Mittleres Nordfriesland

    Theodor-Storm-Straße 2

    25821 Bredstedt

    Der Antrag kann auch per E-Mail an briefwahl@amnf.de gestellt werden

    Wichtig ist es, dort alle persönlichen Daten inklusive der Adresse zu nennen und den Antrag zu unterschreiben. 

    Der Antrag kann auch schon vorher direkt online runtergeladen werden unter dem Link im o.g. Artikel auf der Homepage.

    Danach erhalten die Briefwähler ihre Wahlunterlagen per Post an die angegebene Adresse.

    Ansprechpartner

    Amt Mittleres Nordfriesland - Ordnungsabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Storm-Straße 2

    25821 Bredstedt

    Gebühren können bar oder EC-Karte gezahlt werden. Den Zugang zum Aufzug erreichen Sie beim Hintereingang. In Bredstedt befinden sich zwei Fotogeschäfte. Auf dem Parkplatz des Amtes stehen E-Ladestationen für Autos, die Ladekarte kann man während der Öffnungszeiten im Bürgerservice ausleihen. Näheres vor Ort.

    Behindertenparkplatz: Ostseite des Amtsgebäudes
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di.  08:00 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr       14:00 - 18:00 Uhr Fr.  08:00 - 12:00 Uhr Der Zugang zum Standesamt ist grundsätzlich nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Die Termine sind online und telefonisch buchbar. Für andere Abteilungen  gilt der freie Zugang. Benötigen sie einen Oneline Termin, ist dieser buchbar unter dem Link: https://www.etermin.net/amnf Es kann zu Wartezeiten kommen. Andere Anliegen (z.B. Müllabfuhr, Müllmarke, Hundesteuer pp.) sollten telefonisch oder per Post/E-Mail mitgeteilt werden.   Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Version

    Technisch erstellt am 23.03.2018 (von: Gregersen, Ilka)

    Technisch geändert am 21.10.2024 (von: Giss, Waldemar)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Angabe persönlicher Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift)
    • Schriftliche Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll

    Formulare

    Formulare vorhanden: 
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: 
    Persönliches Erscheinen nötig:

    Online-Dienste vorhanden: teilweise

    Voraussetzungen

    • Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.    
    • Bei Antragstellung für eine andere Person: Sie müssen eine schriftliche Vollmacht vorlegen. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Einspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, finden Sie in der Ablehnung Ihres Antrags auf Erteilung eines Wahlscheines

    Verfahrensablauf

    Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:

    • Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
    • Sie stellen einen schriftlichen Antrag – verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
    • Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail),
    • Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, die Unterlagen für Sie abzuholen.

    Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

    Fristen

    Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung. 

    Sie müssen den Wahlschein in der Regel  bis spätestens zwei Tage vor dem Wahltag, 18.00 Uhr, beantragt haben. 

    Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.

    Falls Sie einen Wahlschein beantragt, aber nie erhalten haben, können Sie bis zum Tag vor dem Wahltag, 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 8 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss 

    • mindestens 16 Jahre alt sein und 
    • durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Inneren und für Heimat am 11.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 29.03.2021 (von: Schuster, Martin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wahl per Post, Briefwahl, Wahlschein Erteilung, Wahl per Brief, Wahlschein zuschicken lassen, Wahlschein ausstellen lassen, Wahlschein beantragen, Wahlscheinantrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)