• Schashagen (Landkreis Ostholstein, Schleswig-Holstein)
abfallwirtschaftliche Tätigkeit nach Kreislaufwirtschaftsgesetz Bestätigung der Anzeige

Die Aufnahme der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit anzeigen

Wenn Sie Abfälle sammeln oder befördern oder mit Abfällen handeln wollen, müssen Sie die Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Beschreibung

Als Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen zeigen Sie diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde an. Wenn Sie diese Tätigkeit mit gefährlichen Abfällen durchführen und von der Erlaubnispflicht befreit sind, müssen Sie zusätzliche Unterlagen Ihrer Anzeige beifügen. Haben Sie Ihre Tätigkeit bereits angezeigt und Ihre Angaben haben sich wesentlich geändert, so müssen Sie die Anzeige erneut erstatten. Die Anzeigepflicht gilt sowohl für nationale als auch grenzüberschreitende Abfallverbringungen.

Online-Dienst

Aufnahme der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit melden

ID: L100012_302195615

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Version

Technisch erstellt am 15.05.2024

Technisch geändert am 15.05.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH (GOES). Eine telefonische Beratung im Vorwege der elektronischen Antragsstellung ist unter +49 4321 99 94-13 möglich.

Hinweise für Schleswig-Holstein: abfallwirtschaftliche Tätigkeit nach Kreislaufwirtschaftsgesetz Bestätigung der Anzeige

Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH (GOES). Eine telefonische Beratung im Vorwege der elektronischen Antragsstellung ist unter +49 4321 99 94-13 möglich.

Ansprechpartner

GOES Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH

Adresse

Hausanschrift

Havelstraße 7

24539 Neumünster

Kontakt

Telefon Festnetz: +494321 9994-0

Fax: +494321 9994-44

E-Mail: info@goes-sh.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 18.09.2012

Technisch geändert am 08.07.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Ihre abfallrechtliche Betriebsnummer(n) als Sammler, Beförderer, Makler bzw. Händler von Abfällen (soweit Ihnen bereits erteilt)
  • die Vorgangsnummer Ihrer erstmaligen Anzeige (nur, wenn Sie eine Änderungsanzeige erstellen möchten)
  • Ihre Gewerbeanmeldung (soweit eine Pflicht zur Gewerbeanmeldung besteht)
  • ein Auszug aus dem Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister (soweit ein Antrag erfolgt ist)
  • Wenn Sie von der Erlaubnispflicht beim Umgang mit gefährlichen Abfällen befreit sind: Ihr Entsorgungsfachbetriebezertifikat bzw. Ihre Registrierungsurkunde als zertifizierter EMAS-Betrieb (soweit Ihr Betrieb eine entsprechende Zertifizierung besitzt; in Form einer PDF-Datei mit einer maximalen Dateigröße von 2 MB)
  • einen Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung (soweit eine solche besteht)
  • Nachweise für die Fachkunde der für die Leistung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Personen

Formulare

  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Wenn die Behörde die angezeigte Tätigkeit

  • von Bedingungen abhängig macht,
  • und/oder sie zeitlich befristet
  • oder Auflagen erteilt
  • oder untersagt,

wird sie Ihnen einen entsprechenden Bescheid zusenden. In diesem Falle können Sie Widerspruch einlegen. Wie Sie dies tun, ist in Ihrem Bescheid beschrieben.

Hinweise für Schleswig-Holstein: abfallwirtschaftliche Tätigkeit nach Kreislaufwirtschaftsgesetz Bestätigung der Anzeige

Wenn die Behörde die angezeigte Tätigkeit

  • von Bedingungen abhängig macht,
  • und/oder sie zeitlich befristet
  • oder Auflagen erteilt
  • oder untersagt,

wird sie Ihnen einen entsprechenden Bescheid zusenden. In diesem Falle können Sie Widerspruch einlegen. Wie Sie dies tun, ist in Ihrem Bescheid beschrieben.

Verfahrensablauf

Wollen Sie erstmalig als Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen eine Tätigkeit aufnehmen oder wesentliche Angaben zu Ihrer Tätigkeit ändern, zeigen Sie diese bei der zuständigen Behörde an. Per Mail oder mithilfe des Online-Formulars geben Sie dazu Ihre Daten an und reichen die erforderlichen Unterlagen ein. Die Behörde sendet Ihnen ggfs. eine Bestätigung Ihrer Anzeige zu und kann Ihre Tätigkeit

  • von Bedingungen abhängig machen,
  • und/oder sie zeitlich befristen
  • oder mit Auflagen versehen
  • oder sie vollständig untersagen.

Fristen

vor Aufnahme der Tätigkeit

Kosten

Verwaltungsgebühr: EUR 30 - 120

Hinweise (Besonderheiten)

Hinweise für Schleswig-Holstein: abfallwirtschaftliche Tätigkeit nach Kreislaufwirtschaftsgesetz Bestätigung der Anzeige

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Schleswig-Holstein am 28.12.2020

Version

Technisch erstellt am 21.10.2020

Technisch geändert am 01.01.2025

Stichwörter

Entsorgungsfachbetrieb, Abfälle, Sammler, Makler, Kreislaufwirtschaftsgesetz, Tätigkeit, Abfall, Händler, Beförderer, Abfallwirtschaftlich

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020