Genehmigung für Elektrofischerei beantragen
Wenn Sie unter Anwendung elektrischen Stroms Fische fangen wollen, ist das grundsätzlich verboten. Für bestimmte Zwecke können Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
Beschreibung
Für bestimmte Zwecke kann Ihnen die Behörde auf Antrag erlauben, Fische unter Anwendung von Strom zu fangen. Dazu gehören: Fang von Laichfischen, Bestandsaufnahmen zur Beweissicherung oder zur Erstellung von Hegeplänen, wissenschaftliche Untersuchungen oder die nachhaltige und mit anderen Fischereigeräten nicht erreichbare Gewässerbewirtschaftung. Des Weiteren werden verschiedene Anforderungen an das Elektrofangerät und an dessen Betreiber:innen gestellt.
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zuständige Stelle
Die oberste Fischereibehörde beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)
Zuständigkeit
an die obere Fischereibehörde
Ansprechpartner
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag (schriftlich)
- Nachweis über Lehrgang zur Elektrofischerei (Bedienschein) oder Nachweis Fischwirt/in
- Zulassungsschein des einzusetzenden Elektrofanggerätes
- Ggf. Auflistung der Gewässer
Formulare
Antrag auf Ausübung der Elektrofischerei
Voraussetzungen
Sie müssen den Zweck für den Fang unter Anwendung von Strom nennen sowie die erforderlichen Unterlagen einreichen.
Außerdem dürfen Sie nur unter Verwendung von Gleichstrom oder geeignetem Impulsgleichstrom fischen. Wechselstrom dürfen Sie nicht als Fangstrom verwenden. Das Elektrofanggerät müssen Sie nach den anerkannten Regeln der Technik benutzen. Sie haben die sich aus den Bedienungsvorschriften und den besonderen örtlichen Umständen ergebenden Sorgfaltspflichten zu erfüllen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie beantragen schriftlich die Genehmigung, unter Anwendung von Strom Fische fangen zu dürfen. Dabei benennen Sie den Zweck und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob die fachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung vorliegen.
- Nach Abschluss der Prüfung wird Ihnen in einem Bescheid die Ablehnung oder die Genehmigung mitgeteilt. Dieser Bescheid kann gebührenpflichtig sein.
Fristen
Vor Aufnahme der Tätigkeit
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Wochen
Kosten
Gebühr ab 0.00 EUR bis 50.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die oberste Fischereibehörde beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) am 11.02.2022
Stichwörter
Elektrofischerei, Verbot, Elektrofischerei Zulassung, Fangverbote, Strom, Ausnahmegenehmigung