Fischfang mit Elektrizität GenehmigungOnline erledigen

    Genehmigung für Elektrofischerei beantragen

    Wenn Sie unter Anwendung elektrischen Stroms Fische fangen wollen, ist das grundsätzlich verboten. Für bestimmte Zwecke können Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten.

    Beschreibung

    Für bestimmte Zwecke kann Ihnen die Behörde auf Antrag erlauben, Fische unter Anwendung von Strom zu fangen. Dazu gehören: Fang von Laichfischen, Bestandsaufnahmen zur Beweissicherung oder zur Erstellung von Hegeplänen, wissenschaftliche Untersuchungen oder die nachhaltige und mit anderen Fischereigeräten nicht erreichbare Gewässerbewirtschaftung. Des Weiteren werden verschiedene Anforderungen an das Elektrofangerät und an dessen Betreiber:innen gestellt.

    Online-Dienst

    Genehmigung für Elektrofischerei online beantragen

    ID: L100012_300663342

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die oberste Fischereibehörde beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

    Zuständigkeit

    an die obere Fischereibehörde

    Ansprechpartner

    Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Chaussee 25

    24220 Flintbek

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4347 704-0

    Fax: +49 4347 704-116

    E-Mail: Poststelle-flintbek@LLnL.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag (schriftlich)
    • Nachweis über Lehrgang zur Elektrofischerei (Bedienschein) oder Nachweis Fischwirt/in
    • Zulassungsschein des einzusetzenden Elektrofanggerätes
    • Ggf. Auflistung der Gewässer

    Formulare

    Antrag auf Ausübung der Elektrofischerei

    Voraussetzungen

    Sie müssen den Zweck für den Fang unter Anwendung von Strom nennen sowie die erforderlichen Unterlagen einreichen.

    Außerdem dürfen Sie nur unter Verwendung von Gleichstrom oder geeignetem Impulsgleichstrom fischen. Wechselstrom dürfen Sie nicht als Fangstrom verwenden. Das Elektrofanggerät müssen Sie nach den anerkannten Regeln der Technik benutzen. Sie haben die sich aus den Bedienungsvorschriften und den besonderen örtlichen Umständen ergebenden Sorgfaltspflichten zu erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie beantragen schriftlich die Genehmigung, unter Anwendung von Strom Fische fangen zu dürfen. Dabei benennen Sie den Zweck und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob die fachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung vorliegen.
    • Nach Abschluss der Prüfung wird Ihnen in einem Bescheid die Ablehnung oder die Genehmigung mitgeteilt. Dieser Bescheid kann gebührenpflichtig sein.

    Fristen

    Vor Aufnahme der Tätigkeit

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    Gebühr ab 0.00 EUR bis 50.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die oberste Fischereibehörde beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) am 11.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Stichwörter

    Elektrofischerei Zulassung, Ausnahmegenehmigung, Strom, Verbot, Fangverbote, Elektrofischerei

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English