Fischereipachtvertrag Genehmigung

    Fischereipachtvertrag genehmigen lassen

    Wenn Sie Ihr Fischereirecht jemandem vollständig übertragen wollen, müssen Sie mit dieser Person einen Fischereipachtvertrag abschließen und diesen genehmigen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihre Fischereirechte einer anderen Person in vollem Umfang übertragen möchten, können Sie ihr diese verpachten. Dazu schließen Sie mit der Pächterin oder dem Pächter einen Fischereipachtvertrag ab. Diesen Pachtvertrag legen Sie der obersten Fischereibehörde zur Genehmigung vor. Mit der Genehmigung wird der Vertrag wirksam. Wenn Sie eine Änderung an einem Fischereipachtvertrag vornehmen, müssen Sie diesen ebenfalls zur Genehmigung bei der obersten Fischereibehörde vorlegen. Im Falle der Kündigung des Vertrages reicht es, wenn Sie dies dort melden. Legen Sie den Pachtvertrag nicht zur Genehmigung vor, ist der Vertrag unter Umständen nicht wirksam. Das heißt, der Vertrag wird erst vollständig wirksam, wenn Sie ihn bei der obersten Fische-reibehörde vorlegen und diese den Vertrag genehmigt.

    Online-Dienst

    Genehmigung eines Fischereipachtvertrags

    ID: L100012_263950274

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 30.09.2021 (von: Matschall, Celina)

    Technisch geändert am 19.03.2024 (von: Bergmann, Katina)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Ansprechpartner

    Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Chaussee 25

    24220 Flintbek

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4347 704-0

    Fax: +49 4347 704-116

    E-Mail: Poststelle-flintbek@LLnL.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 02.10.2024 (von: Nickl, Anne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Fischereipachtvertrag
    • Fischereischein der Pächterin oder des Pächters
    • Karte des Gewässers
    • Ggf. Grundbuchauszug zum Eigentum am Gewässer
    • Im Falle des selbständigen Fischereirechts: Grundbuchauszug bzw. Angabe des betreffenden Fischereibuches und der laufenden Nummer

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung für Ihren Fischereipachtvertrag wird Ihnen erteilt, wenn:

    • Sie den Vertrag schriftlich verfasst haben,
    • die Pachtzeit mindestens 12 Jahre beträgt,
    • der/die Pächter/in einen Fischereischein besitzt,
    • und wenn die Genehmigung gemäß § 12 Abs. 2 erfolgen kann

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch:

    Wenn die Behörde die Genehmigung nicht erteilt, wird sie Ihnen einen ablehnenden Bescheid zusenden. In diesem Falle können Sie Widerspruch einlegen. Wie Sie dies tun, ist in Ihrem Bescheid beschrieben.

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie einen Fischereipachtvertrag abgeschlossen oder geändert haben,

    • senden Sie diesen zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die obere Fischereibehörde und bitten um Genehmigung des Vertrages.
    • Sollten Unterlagen im Antrag fehlen, teilt die Behörde Ihnen das mit und Sie können diese nachsenden.
    • Die Behörde prüft nun, ob die Voraussetzungen für die Genehmigung vorliegen und teilt Ihnen dies per Genehmigungsbescheid mit.

    Der Vertrag ist im Falle der Genehmigung nun voll wirksam.

    Fristen

    Antragsfrist: 4 Wochen (- Nachdem Sie einen Fischereipachtvertrag geschlossen oder geändert haben, müssen Sie ihn innerhalb eines Monats an die obere Fischereibehörde senden, damit diese ihn genehmigen kann. - Gültigkeit der Genehmigung: bis zur nächsten Änderung des Vertrages, ansonsten entsprechend der Pachtzeit.)

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 3 Monate (Lässt die Behörde diese Frist verstreichen, gilt der Vertrag „automatisch“ als genehmigt („Genehmigungsfiktion“))

    Kosten

    Verwaltungsgebühr 25.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die oberste Fischereibehörde beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MEKUN) am 16.03.2022

    Version

    Technisch erstellt am 03.09.2020 (von: Schmeets, Angelika)

    Technisch geändert am 01.09.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Pachtvertrag, Fischereipachtvertrag genehmigen lassen, Fischereirecht verpachten, Übertragung des Fischereirechts, Fischereirecht pachten, Fischereirecht übertragen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)