Fischereipachtvertrag genehmigen lassen
Wenn Sie Ihr Fischereirecht jemandem vollständig übertragen wollen, müssen Sie mit dieser Person einen Fischereipachtvertrag abschließen und diesen genehmigen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihre Fischereirechte einer anderen Person in vollem Umfang übertragen möchten, können Sie ihr diese verpachten. Dazu schließen Sie mit der Pächterin oder dem Pächter einen Fischereipachtvertrag ab. Diesen Pachtvertrag legen Sie der obersten Fischereibehörde zur Genehmigung vor. Mit der Genehmigung wird der Vertrag wirksam. Wenn Sie eine Änderung an einem Fischereipachtvertrag vornehmen, müssen Sie diesen ebenfalls zur Genehmigung bei der obersten Fischereibehörde vorlegen. Im Falle der Kündigung des Vertrages reicht es, wenn Sie dies dort melden. Legen Sie den Pachtvertrag nicht zur Genehmigung vor, ist der Vertrag unter Umständen nicht wirksam. Das heißt, der Vertrag wird erst vollständig wirksam, wenn Sie ihn bei der obersten Fische-reibehörde vorlegen und diese den Vertrag genehmigt.
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Genehmigung eines Fischereipachtvertrags
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Ansprechpartner
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Fischereipachtvertrag
- Fischereischein der Pächterin oder des Pächters
- Karte des Gewässers
- Ggf. Grundbuchauszug zum Eigentum am Gewässer
- Im Falle des selbständigen Fischereirechts: Grundbuchauszug bzw. Angabe des betreffenden Fischereibuches und der laufenden Nummer
Voraussetzungen
Die Genehmigung für Ihren Fischereipachtvertrag wird Ihnen erteilt, wenn:
- Sie den Vertrag schriftlich verfasst haben,
- die Pachtzeit mindestens 12 Jahre beträgt,
- der/die Pächter/in einen Fischereischein besitzt,
- und wenn die Genehmigung gemäß § 12 Abs. 2 erfolgen kann
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch:
Wenn die Behörde die Genehmigung nicht erteilt, wird sie Ihnen einen ablehnenden Bescheid zusenden. In diesem Falle können Sie Widerspruch einlegen. Wie Sie dies tun, ist in Ihrem Bescheid beschrieben.
Verfahrensablauf
Nachdem Sie einen Fischereipachtvertrag abgeschlossen oder geändert haben,
- senden Sie diesen zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die obere Fischereibehörde und bitten um Genehmigung des Vertrages.
- Sollten Unterlagen im Antrag fehlen, teilt die Behörde Ihnen das mit und Sie können diese nachsenden.
- Die Behörde prüft nun, ob die Voraussetzungen für die Genehmigung vorliegen und teilt Ihnen dies per Genehmigungsbescheid mit.
Der Vertrag ist im Falle der Genehmigung nun voll wirksam.
Fristen
Antragsfrist: 4 Wochen (- Nachdem Sie einen Fischereipachtvertrag geschlossen oder geändert haben, müssen Sie ihn innerhalb eines Monats an die obere Fischereibehörde senden, damit diese ihn genehmigen kann. - Gültigkeit der Genehmigung: bis zur nächsten Änderung des Vertrages, ansonsten entsprechend der Pachtzeit.)
Bearbeitungsdauer
0 bis 3 Monate (Lässt die Behörde diese Frist verstreichen, gilt der Vertrag „automatisch“ als genehmigt („Genehmigungsfiktion“))
Kosten
Verwaltungsgebühr 25.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die oberste Fischereibehörde beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MEKUN) am 16.03.2022
Stichwörter
Pachtvertrag, Fischereipachtvertrag genehmigen lassen, Fischereirecht verpachten, Übertragung des Fischereirechts, Fischereirecht pachten, Fischereirecht übertragen