• Bälau (Landkreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein)
Fischereipachtvertrag Genehmigung

Fischereipachtvertrag genehmigen lassen

Wenn Sie Ihr Fischereirecht jemandem vollständig übertragen wollen, müssen Sie mit dieser Person einen Fischereipachtvertrag abschließen und diesen genehmigen lassen.

Beschreibung

Wenn Sie Ihre Fischereirechte einer anderen Person in vollem Umfang übertragen möchten, können Sie ihr diese verpachten. Dazu schließen Sie mit der Pächterin oder dem Pächter einen Fischereipachtvertrag ab. Diesen Pachtvertrag legen Sie der obersten Fischereibehörde zur Genehmigung vor. Mit der Genehmigung wird der Vertrag wirksam. Wenn Sie eine Änderung an einem Fischereipachtvertrag vornehmen, müssen Sie diesen ebenfalls zur Genehmigung bei der obersten Fischereibehörde vorlegen. Im Falle der Kündigung des Vertrages reicht es, wenn Sie dies dort melden. Legen Sie den Pachtvertrag nicht zur Genehmigung vor, ist der Vertrag unter Umständen nicht wirksam. Das heißt, der Vertrag wird erst vollständig wirksam, wenn Sie ihn bei der obersten Fische-reibehörde vorlegen und diese den Vertrag genehmigt.

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Fischereipachtvertrag genehmigen lassen

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Version

Technisch erstellt am 30.09.2021

Technisch geändert am 19.03.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Ansprechpartner

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek

Adresse

Hausanschrift

Hamburger Chaussee 25

24220 Flintbek

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4347 704-0

Fax: +49 4347 704-116

E-Mail: Poststelle-flintbek@LLnL.landsh.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 02.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Fischereipachtvertrag
  • Fischereischein der Pächterin oder des Pächters
  • Karte des Gewässers
  • Ggf. Grundbuchauszug zum Eigentum am Gewässer
  • Im Falle des selbständigen Fischereirechts: Grundbuchauszug bzw. Angabe des betreffenden Fischereibuches und der laufenden Nummer

Voraussetzungen

Die Genehmigung für Ihren Fischereipachtvertrag wird Ihnen erteilt, wenn:

  • Sie den Vertrag schriftlich verfasst haben,
  • die Pachtzeit mindestens 12 Jahre beträgt,
  • der/die Pächter/in einen Fischereischein besitzt,
  • und wenn die Genehmigung gemäß § 12 Abs. 2 erfolgen kann

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch:

Wenn die Behörde die Genehmigung nicht erteilt, wird sie Ihnen einen ablehnenden Bescheid zusenden. In diesem Falle können Sie Widerspruch einlegen. Wie Sie dies tun, ist in Ihrem Bescheid beschrieben.

Verfahrensablauf

Nachdem Sie einen Fischereipachtvertrag abgeschlossen oder geändert haben,

  • senden Sie diesen zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die obere Fischereibehörde und bitten um Genehmigung des Vertrages.
  • Sollten Unterlagen im Antrag fehlen, teilt die Behörde Ihnen das mit und Sie können diese nachsenden.
  • Die Behörde prüft nun, ob die Voraussetzungen für die Genehmigung vorliegen und teilt Ihnen dies per Genehmigungsbescheid mit.

Der Vertrag ist im Falle der Genehmigung nun voll wirksam.

Fristen

Antragsfrist: 4 Wochen (- Nachdem Sie einen Fischereipachtvertrag geschlossen oder geändert haben, müssen Sie ihn innerhalb eines Monats an die obere Fischereibehörde senden, damit diese ihn genehmigen kann. - Gültigkeit der Genehmigung: bis zur nächsten Änderung des Vertrages, ansonsten entsprechend der Pachtzeit.)

Bearbeitungsdauer

0 bis 3 Monate (Lässt die Behörde diese Frist verstreichen, gilt der Vertrag „automatisch“ als genehmigt („Genehmigungsfiktion“))

Kosten

Verwaltungsgebühr 25.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Die oberste Fischereibehörde beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MEKUN) am 16.03.2022

Version

Technisch erstellt am 03.09.2020

Technisch geändert am 01.09.2024

Stichwörter

Fischereirecht übertragen, Übertragung des Fischereirechts, Fischereipachtvertrag genehmigen lassen, Pachtvertrag, Fischereirecht pachten, Fischereirecht verpachten

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020